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DFB Bundesgericht lehnt Öffnung der OST weiterhin ab

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wolfgang Neuberth

 

Gerne möchten wir heute, entgegen unserer zuletzt bewusst gewählten internen Kommunikationslinie, unsere Fans über die aktuelle Situation bzgl. der Wiedereröffnung der Otto-Siffling-Tribüne und der bisherigen Kommunikation und Anstrengungen hierzu informieren. Es war uns immer ein Anliegen die Gespräche mit dem DFB und den Sicherheitspartnern, trotz öffentlichem Interesse, vertraulich, sachlich und zielorientiert zu führen. Aufgrund der heute erfolgten Bescheid des DFB Bundesgerichts sehen wir uns jedoch veranlasst unsere Fans hierüber in Kenntnis zu setzen.
Das DFB Bundesgericht hat bekanntlich im Urteil vom 25.09.2018 die Auflage des Urteils des DFB Sportgerichts vom 13.07.2018, wonach die offiziellen Fanbereiche in die Blöcke F-G-H und M-N-O zu verlegen sind, in der Form erweitert, dass diese Auflage zurückgenommen werden kann, sobald eine einvernehmliche Konzeption zwischen Spielbetriebs GmbH, der Polizei und dem DFB gefunden ist.
Am 15.10.2018 hat der SV Waldhof Mannheim erstmals die Abteilungen „Verbandsrecht“ und „Services & Sicherheit“ des DFB schriftlich um eine offizielle Definition, was unter einem „offiziellen Fanbereich“ laut DFB zu verstehen ist, gebeten um keinen Auflagenverstoß zu begehen. Hierauf erfolgte bislang keine Rückantwort, sodass man, um einen Auflagenverstoß zu vermeiden, die OST in Gänze aus dem Verkauf genommen hat.
Der SV Waldhof Mannheim hatte sodann nach mehreren Gesprächen mit der Stadt Mannheim, der Polizei Mannheim und weiteren Sicherheitspartnern eine für alle Seiten tragbare und zukunftsfähige Konzeption zur Erweiterung des Fanbereichs um die Otto-Siffling-Tribüne und zur Erhöhung der Sicherheit gefunden und verschriftlicht. Während der Ausarbeitung der Konzeption wurde der DFB unsererseits angefragt, wie eine Einbindung des DFB erfolgen kann. Der DFB lehnte die aktive Teilnahme an der Ausarbeitung der Konzeption ab, da dieser die Zuständigkeit in Bezug auf die Einschätzung zur Sicherheit im Carl-Benz Stadion bei der Polizei Mannheim, Stadt Mannheim und dem Veranstalter SV Waldhof Mannheim sieht.
Die Konzeption wurde im Entwurfsstatus erstmals am 24.01.2019 an die Abteilung „Services & Sicherheit“ gesendet und um Rückmeldung gebeten. Es erfolgte keine Rückmeldung hierauf.

Die Konzeption beinhaltet organisatorische und infrastrukturelle Maßnahmen, welche der SV Waldhof Mannheim sodann in Abstimmung mit der Polizei Mannheim und Stadt Mannheim, sowie unter größten finanziellen und organisatorischem Aufwand vor dem ersten Heimspiel im Jahre 2019 umgesetzt hat. Die Abnahme der infrastrukturellen Maßnahmen im Carl-Benz Stadion erfolgte auf Einladung am 18.02.2019. Zu diesem Termin wurden neben den Fachbereichen „Bauaufsicht“, „Sport und Freizeit“, „Sicherheit und Ordnung“, „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ der Stadt Mannheim, das Polizeipräsidium Mannheim, das Deutsche Rotes Kreuz sowie die Abteilung „Services & Sicherheit“ und die Abteilung „Verbandsrecht“ des DFB eingeladen. Die regionalen Partner haben bei dieser Ortsbegehung die infrastrukturellen Maßnahmen in Gänze abgenommen. Der DFB nahm aus uns unbekannten Gründen an der Begehung, ohne vorherige Absage, nicht teil. Der SV Waldhof Mannheim hat sodann am 19.02.2019 den DFB über die Abnahme der baulichen Maßnahmen informiert und die gemeinsame Konzeption samt Begleitschreiben und Zustimmung der Stadt Mannheim und Polizei Mannheim an das DFB Bundesgericht und die Abteilung „Verbandsrecht“ übermittelt und um Eingangsbestätigung und Bearbeitung des Antrags gebeten.
Auf telefonisch Nachfrage wurde uns am 20.02.2019 mitgeteilt, dass mehrere Faktoren, wie z.B. der Prozess um den Punktabzug, in die noch fehlende Rückmeldung einzubeziehen wären. Am 22.02.2019 wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass die Prüfung der gemeinsamen Konzeption und die Umsetzung der Maßnahmen durch das DFB Bundesgericht erfolgen wird, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Auf Nachfrage unsererseits, ob noch weitere Unterlagen und Voraussetzungen notwendig sind, haben wir abermals keine Antwort erhalten. Eine weitere telefonische Rückfrage bei der Abteilung „Verbandsrecht“ am 22.02.2019 blieb diesbezüglich unbeantwortet mit dem Verweis auf den zuständigen Richter. Die telefonische Nachfrage beim zuständigen Richter am 22.02.2019 ergab, dass dieser angeblich die zuständige Abteilung der DFB Zentralverwaltung mit der Prüfung des Konzepts beauftragt hatte und ihm die Rückmeldung hierzu noch nicht vorlag.
Am 12.03.2019 haben wir den DFB zur weiteren Vorgehensweise befragt und Informationen erbeten, wann die Maßnahmen aus der Konzeption abgenommen werden. Es erfolgte keine Antwort auf unsere Nachfrage.

Am 26.03.2019 um 12:22 Uhr erhielten wir mit Freude das Urteil des Landgerichts Frankfurt, welches besagt, dass der DFB es zu unterlassen hat, dem SV Waldhof Mannheim in der Saison 2017/18 Punkte abzuziehen.
Am 26.03.2019 um 13:47 Uhr teilte uns zu unserer absoluten Verwunderung sodann der zuständige Referent über das Sekretariat Rechtsorgane des DFB im Auftrag des zuständigen Richters mit, dass bislang angeblich kein formaler Antrag zur Wiedereröffnung der Otto-Siffling-Tribüne gestellt worden sei.
Nach erneuter Rücksprache mit der Stadt Mannheim und Polizei Mannheim hat der SV Waldhof Mannheim daher abermals am 29.03.2019 einen Antrag zur Freigabe der Otto-Siffling-Tribüne und am 04.04.2019 eine weitere Bestätigung der Stadt Mannheim und Polizei Mannheim an den DFB übermittelt.
Eine weitere Nachfrage zum Sachstand erfolgte letztmalig telefonisch bei der Abteilung „Verbandsrecht“ am 12.04.2019 und schriftlich beim zuständigen Richter am 16.04.2019.
Am heutigen Tage, dem 18.04.2019 haben wir nun den offiziellen Beschluss des DFB Bundesgerichts erhalten, welcher besagt, dass der Antrag zur Wiedereröffnung der Otto-Siffling-Tribüne als offizieller Fanbereich kostenpflichtig zurückgewiesen wird. Als Begründung führt der zuständige Richter an, dass bislang keine im Sinne des Urteils „einvernehmliche Konzeption“ vorliegt. Grund hierfür sei unter anderem eine fehlende Abstimmung der Konzeption mit dem DFB. Als weiterer Grund wird die aktuelle provisorische Lösung der zukünftigen Sektorentrennung hinter der OST genannt. Hierzu hatten wir jedoch mit Zustimmung aller Sicherheitspartner dem DFB kommuniziert, dass nach Abnahme der Konzeption durch den DFB eine dauerhafte Lösung geschaffen werden soll. Ebenso wird angeführt, dass nicht ersichtlich sei, ob das neue Ballfangnetz baulich zureichend installiert sei, obwohl dies durch die Polizei Mannheim explizit bestätigt wurde. Des Weiteren wird eine rechtverbindliche Selbstverpflichtung des SV Waldhof Mannheim bzgl. der Sitzplatzbereiche (Preise und Anzahl der Tickets, Kontrollen etc.) verlangt. Diese soll scheinbar die unterschiedliche Preisgestaltung von Sitz- und Stehplatzpreisen, und die (bereits bestehende) Reglementierung der Ticketanzahl für die OST enthalten. Zudem verweist der Beschluss unverständlicherweise auf fehlende Wellenbrecher, welche eigentlich auf einer Sitzplatztribüne nicht vorgeschrieben sind.
Ergänzend zum heutigen Beschluss wurde im aktuellen Zulassungsverfahren zur 3.Liga zudem die Auflage erteilt, eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass der SV Waldhof Mannheim die Otto-Siffling-Tribüne nicht als offiziellen Fanbereich ausweist, solange die Auflage aus dem Urteil des DFB Bundesgericht bestand hat.
Der SV Waldhof Mannheim hat nach Erhalt des heutigen Bescheids unverzüglich den erneuten Kontakt zur Abteilung „Services & Sicherheit“ des DFB aufgenommen und einen Terminvorschlag zur Abstimmung und Abnahme der baulichen Maßnahmen aus der gemeinsamen Konzeption erbeten und hofft nunmehr auf eine zielorientierte Vorgehensweise des DFB im Sinne der Sache.
Der SV Waldhof Mannheim, wir, stehen kurz vor dem Aufstieg in die 3.Liga und der Rückkehr in den Profifußball. Dies haben wir uns alle gemeinsam hart erarbeitet und auch verdient. Trotz allem Unverständnis über den oben beschriebenen Vorgang ist es uns weiterhin wichtig, eine professionelle sowie sachliche Diskussion und Kommunikation zu führen und möchten alle Fans des SV Waldhof Mannheim darum bitten sich in diesen Wochen voll und ganz auf die Mannschaft und den sportlichen Erfolg zu konzentrieren. Wir freuen uns, mit euch gemeinsam auf einen wunderschönen Spieltag im Carl-Benz Stadion und auf den gemeinsamen Aufstieg in die 3.Liga.