Gewässerschau am Rombach, Kandelbach, Kanzelbach und Loosgraben
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Ladenburg ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer Rombach,…
weiterlesen...: Gewässerschau am Rombach, Kandelbach, Kanzelbach und Loosgraben