Vorsicht Abmahnung

internetkriminalitaet

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.

Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.

Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.

Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

IM AUFTRAG

Rechtsanwalt Andreas Eckert

Die Nachricht wird unpersonalisiert ohne persönliche Anrede versendet. Sie enthält eine angehängte Datei im ZIP-Format. Diese darf nicht geöffnet werden, da hier ein Virus enthalten ist.


 

Was sollten Sie mit der gefälschten DSGVO-Abmahnung machen?

Wir raten davon ab, dass Sie mit der existierenden Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig oder anderen existierenden Kanzleien Kontakt aufnehmen. Aktuell ist noch nicht bekannt, in welcher Anzahl die DSGVO-Abmahnung versendet wurde. Die Kanzlei kann Ihnen jedoch nicht behilflich sein, da die E-Mail nicht von der Kanzlei Eckert & Kollegen aus Braunschweig versendet wird. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass durch die Nachfragen der Nutzer der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommen kann.

Auf keinen Fall dürfen Sie den Anhang öffnen. Wir raten, die E-Mail einfach zu löschen.

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Welche Gefahr geht von der E-Mail aus?

Im Anhang der E-Mail befindet sich ein Trojaner. Dieser wird je nach Antivirus-Anbieter unterschiedlich bezeichnet. Vermutlich handelt es sich um eine Malware, die weitere Schadsoftware auf den Computer laden kann. Denkbar ist, dass die Dateien des Computers anschließend verschlüsselt und damit unbrauchbar werden. Die sogenannte Ransomware fordert danach ein Lösegeld, um die Daten zu entschlüsseln. Dann wären wir wieder an der Stelle, dass es den Versendern der E-Mail doch um das Geld geht.

Denkbar ist auch, dass Spyware nachgeladen wird, welche vertrauliche Daten ausspioniert und an Kriminelle versendet. Mit diesen Daten kann ein großer Schaden angerichtet werden.


 

Welche Betriebssysteme sind gefährdet?

Nach unserer aktuellen Einschätzung vermuten wir, dass zunächst nur Computer mit dem Betriebssystem Windows gefährdet sind. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch PCs mit anderen Betriebssystemen angegriffen werden können. Sobald wir dazu mehr wissen, werden wir den Artikel aktualisieren.

Wird der Trojaner von Virenscannern erkannt?

Leider handelt es sich um einen neuen oder modifizierten Trojaner. Die meisten Virenscanner erkennen die Malware in der vermeintlichen DSGVO-Abmahnung aktuell (18.12.2018) noch nicht.

Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie den Anhang der DSGVO-Abmahnung geöffnet haben

Haben Sie die ZIP-Datei entpackt und die darin befindliche Datei auf Ihrem Windows-PC angeklickt und damit geöffnet, ist der Virus wahrscheinlich aktiv. Das Problem: Sie erkennen das selbst zunächst nicht, da die Schadsoftware im Hintergrund arbeitet.

Wir raten nach dem Öffnen der Datei zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Schalten Sie den Computer so schnell wie möglich aus.
  • Lassen Sie von einem Spezialisten die Daten sichern und den Virus entfernen.
  • Ändern Sie die Passwörter für alle Onlinedienste, die Sie nach dem Anklicken der Datei genutzt haben oder die auf dem Windows-Computer installiert sind.
  • Wenn Sie geschädigt wurden, sollten Sie zudem Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Aus Erfahrung wissen wir, dass der Virus sich über das lokale Netzwerk (LAN/WLAN) auf andere Computer übertragen kann. Deshalb sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie den Virus selbst entfernen oder den PC noch einmal einschalten möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass keine Verbindung zum Netzwerk beziehungsweise Internet besteht.

 

Quelle: Onlinewarnungen.de