Landgericht Mannheim erlässt einstweilige Verfügung gegen den Strom- und Gasanbieter Fuxx

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Unlauterer Wettbewerb: Landgericht Mannheim erlässt einstweilige Verfügung gegen den Strom- und Gasanbieter Fuxx

Das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie wehrt sich dagegen, dass Wettbewerber versuchen, Kunden mit falschen Behauptungen zu einem vorschnellen Vertragsabschluss zu drängen. Ganz aktuell hat das Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen den Strom- und Gasanbieter „Fuxx - Die Sparenergie GmbH“ ausgesprochen. Ihm wird untersagt, bei Haustür-Vertriebsaktivitäten zu behaupten beziehungsweise behaupten zu lassen, Zähler müssten abgelesen werden, da sonst der Strom abgestellt werde. Das Unternehmen hatte unter diesem Vorwand versucht, einen Stromliefervertrag abzuschließen. „Wir empfehlen unseren Kunden, Angebote und Verträge immer in Ruhe zu prüfen“, betont Matthias Schöner, Leiter des Privat- und Gewerbekundenvertriebs von MVV Energie. Außerdem kündigen Mitarbeiter von MVV Energie ihren Besuch vorab an und können sich entsprechend ausweisen, ergänzt er. Im Zweifelsfall sollten sich Kunden des Unternehmens direkt an die kostenlose Service-Hotline 0800 6882255 oder an die Mitarbeiter im Kundenzentrum in O7,18 wenden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 14 Uhr besetzt. Das Kundenzentrum von MVV Energie hat werktags von 10 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Die Produkte und Dienstleistungen sind unter www.mvv-energie.de/privatkunden auch im Internet zu finden.

Bei der Gerichtsentscheidung gegen den Strom- und Gasanbieter „Fuxx - Die Sparenergie GmbH“ handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.