Die Vorschriften werden genauso strikt gehandhabt wie bei den Autofahrern

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Rad-Regeln: Was Pedalritter dürfen - und was nicht

Die Vorschriften werden genauso strikt gehandhabt wie bei den Autofahrern

(dmd). Manch ein Radler fühlt sich bisweilen wie ein "Easy Rider" - ignoriert lässig rote Ampeln, fährt dort, wo er Lust hat und bahnt sich auf seine Art seinen Weg. Dabei riskiert er einiges. Wer erwischt wird, muss büßen. Und zwar nicht weniger konsequent als ein Autofahrer. Denn auch innerhalb der vorgeschriebenen Regeln kann man sich wie ein "Easy Rider" fühlen - ohne Angst vor Bußgeldern oder sogar Schadenersatzklagen haben zu müssen. Hier die wichtigsten Vorschriften auf einen Blick.

So ist zum Beispiel jeder Radler unter Alkoholeinfluss gefährlich unterwegs. Ab 1,6 Promille gelten auch Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Werden sie dennoch auf ihrem Fahrrad erwischt, kann das unter Umständen zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung führen - auch als Idiotentest bekannt. Verursacht ein betrunkener Pedalritter einen Unfall, reichen laut der Stiftung Warentest schon 0,3 Promille im Blut für eine Buße oder Strafe.

Auch die Nutzung eines Handys ist für Radler wie für Autofahrer verboten. Werden Fahrradfahrer mit dem Gerät in der Hand beim Kommunizieren erwischt, zahlen sie 25 Euro Buße. Für den Helm gilt nach wie vor keine Tragepflicht. Grundsätzlich gehören Fahrradfahrer auf die Straße oder auf den Radweg. Fußgängerwege sind absolut verboten. Auch hier riskieren Radler Schadensersatzzahlungen oder sogar Schmerzensgeld, sollte es zu einem Unfall mit einem Fußgänger kommen. Allerdings sind Fahrradfahrer nicht gezwungen, Radwege zu benutzen. Es sei denn, ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund schreibt dies vor. Dieselben Regeln gelten übrigens auch für Liegeräder.

Hat sich ein rücksichtsloser Autofahrer auf dem Radweg ausgebreitet und ihn zum Parkplatz umfunktioniert, besteht die Möglichkeit, die Polizei darüber zu informieren, sodass diese das Auto abschleppen lassen kann. Schließlich ist es offensichtlich, dass parkende Fahrzeuge die Radler und bisweilen sogar Fußgänger in Gefahr bringen können, wenn sie das stehende Hindernis umfahren müssen.

 

dmd/thx