• Startseite
  • Lokales
  • POL-MA: Weinheim/ Rhein-Neckar-Kreis: Mit Softairwaffe auf Straßenbahn geschossen - Niemand verletzt

Horror-Clowns - Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein!

POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Horror-Clowns - Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein! - Tipps für Verhalten im Ernstfall

   Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: (ots) - Horror-Clowns:

Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein! Polizei informiert über Konsequenzen und Strafverfolgung von so genannten Horror-Clowns / Bevölkerung erhält Tipps für Verhalten im Ernstfall

   Die Polizei ist durch die vielen Zwischenfälle alarmiert, in denen so genannte Horror-Clowns Straftaten begangen haben. Dazu zählen Vandalismus, Nötigungen oder Körperverletzung. Die Behörden werden jeden Zwischenfall konsequent verfolgen. Die Täter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, darüber hinaus stehen solchen Tätern auch mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen der Opfer ins Haus.

   Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in Panik auf die Straße laufen.

   Konsequenzen für Täter

   - Eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat. Wer Menschen

     auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen

     Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen, gerade

     wenn die betroffene Person durch den Angriff einen Schock

     erleidet.

   - Vandalismus und Sachbeschädigung sind Straftaten. Zusätzlich zur

     Strafverfolgung müssen Täter in der Regel entstandene Schäden

     ersetzen.

   - Ferner gab es Fälle, bei denen Clowns ihre "Opfer" in

     gefährliche Situationen im Straßenverkehr brachten. Auch diese

     werden konsequent strafrechtlich oder straßenverkehrsrechtlich

     geahndet.

   Empfehlungen für die Bevölkerung

   In diesem Zusammenhang informiert die Polizei die Bevölkerung über das Verhalten im Ernstfall. Wir appellieren daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handelt es sich schlicht um schlechte Scherze.

   - Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen.

   - Provozieren Sie den Clown nicht.

   - Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei.

   - Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie

     Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall

     Anzeige bei der Polizei.

   - Helfen Sie auch, wenn Sie bedrohliche Situationen oder

     Straftaten in diesem Zusammenhang beobachten.

   - Prägen Sie sich Tätermerkmale, die Fluchtrichtung sowie weitere

     Details ein und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur

     Verfügung.

   - Auch wenn Sie persönlich nicht in Gefahr sind, aber bedrohliche

     Gruppen solcher Clowns beobachten, informieren Sie die Polizei

     unter 110.

   - Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den

     Clown zu stellen. Dies ist Aufgabe der Polizei!

   - Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu Horrorclowns über die

     sozialen Netzwerke. Sie tragen nur zur Verunsicherung bei.