DEHOGA Hessen fordert Abschaffung von Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich

dehoga hessenDer DEHOGA Hessen kritisiert die von der Stadt Gießen im Juni 2017 angehobene Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich um das bis zu 2,7- fache und fordert die Abschaffung solcher Gebühren in hessischen Kommunen.  Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im öffentlichen Raum sind  nach Auffassung des Verbandes eine doppelte Belastung für das Gastgewerbe.

Wiesbaden, 11. August 2017. Anlässlich der nicht nachvollziehbaren Erhöhung der  Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im öffentlichen Raum in  Gießen spricht sich die Interessensvertretung der hessischen Hoteliers und  Gastronomen für eine grundsätzliche Abschaffung solcher Gebühren aus.  DEHOGA Hessen-Präsident Gerald Kink macht hierzu deutlich: „Sicherlich  profitiert das Gastgewerbe von der Nutzung des öffentlichen Raums. Gleichzeitig  partizipieren die Städte und Kommunen über die Gewerbe- und  Einkommenssteuer am wirtschaftlichen Erfolg Gewerbetreibender.  Sondernutzungsgebühren stellen somit eine doppelte Belastung für das  Gastgewerbe dar und gehören abgeschafft.“

Gerade in der Sommerzeit prägt das Gastgewerbe mit seiner Außengastronomie  das positives Erscheinungsbild der Städte und leistet einen wesentlichen Beitrag  für ein attraktives gastronomisches und kulturelles Angebot und somit für ein  hohes Maß an Lebensqualität in den Städten und Stadtteilen. „Unsere Gäste wünschen sich vielfältige gastronomische Angebote mit  mediterranen Flair im Freien sowie Orte der Kommunikation und des sozialen  Miteinanders. Auflagen hinsichtlich der Gestaltung der Außenbereiche,  unterschiedliche Kriterien bei der Vergabe von Genehmigungen für den Betrieb  der Außengastronomie und eben auch die Sondernutzungsgebühren mit  einhergehenden Verwaltungsgebühren torpedieren unser Engagement, sowohl  den Bürgern als auch den Touristen und Besuchern der Städte ein attraktives  gastronomisches Angebot unterbreiten zu können“, führt Kink aus.  Deutliche Kritik äußert der DEHOGA Hessen auch an der Motivation der  Kommunen für die Erhebung solcher Gebühren. Nach Auffassung des Verbandes  stehen schlichtweg rein finanzielle Interessen der Städte und Kommunen im  Vordergrund. Auch sieht der Verband keine entstehenden Mehrkosten für  Kommunen auf Grund von gastronomischen Angeboten im Bereich der  Außengastronomie.

„Wir zahlen Einkommens- und Gewerbesteuern, Grundsteuern und  Straßenbeiträge. Wir leisten unsere Verwaltungs-, Abfall- und  Straßenreinigungsgebühren. Und wir sorgen für saubere Flächen in unseren  Außengastronomiebereichen. Die Belastungen und Auflagen für das Gastgewerbe  sind hoch genug! Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung,  Sondernutzungsgebühren zu erheben und vor allem sind diese nicht geeignet, die  Einnahmensituation der Kommunen nachhaltig zu verbessern“, so Präsident Kink  abschließend.