Mannheimer Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel begrüßt Wegfall der Verknüpfung mit dem Haushaltseinkommen

Land ändert Corona-Förderrichtlinien

9072565331755810157993098201186811297398784o
Nikolas Löbel MdB

 

"Schnelle Hilfe für alle Selbständigen und Kleinunternehmer, die jetzt von der Corona-Krise betroffen sind: Dieses Versprechen der Politik muss eingehalten werden, denn gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass die Menschen sich auf etwas verlassen können", sagt der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel (CDU). "Ich freue mich deshalb für die vielen Betroffenen, dass die baden-württembergische Landesregierung die Bedingungen für die Corona-Soforthilfe des Landes nun zugunsten der Antragsteller geändert hat." Löbel hatte gestern wie andere Politiker auch kritisiert, dass als Hilfskriterium festgelegt wurde, dass die gewerbliche Tätigkeit als Soloselbständiger oder Kleinstunternehmer mit bis zu fünf Angestellten zu mindestens einem Drittel zum Haushaltseinkommen des Antragstellers beizutragen habe. Nun heißt es auf der Website des Wirtschaftsministeriums: "Mit der Selbständigkeit, für die der Antrag gestellt wird, sollte daher entweder das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person erwirtschaftet werden."

Löbel weiter: "Die Verknüpfung der Soforthilfe mit dem Haushaltseinkommen war nicht akzeptabel. Denn damit sind viele unternehmerisch tätige Menschen durchs Raster gefallen, denen wir eigentlich helfen wollen. Und es führte zu Ungleichbehandlungen: Der Gewerbebetreibende, der seinen Laden schließen musste und mit einer Ärztin verheiratet ist, bekam nach der bisherigen Regelung im Zweifel gar kein Geld und der Betrieb geht womöglich endgültig kaputt, wohingegen der alleinlebende, aber privat vermögende Gewerbetreibende antragsberechtigt war. Ich bin froh, dass das nun geändert wurde." Löbel erwartet, dass auch die Soforthilfen des Bundes entsprechend ausgestaltet werden - einen entsprechenden Appell hat er gestern an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gerichtet.