Allgemeinen Weiterbildungseinrichtungen dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen

Baden Wuerttemberg

Laut aktueller Verordnung des Kultusministeriums dürfen ab dem kommenden Montag die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen Ihren Betrieb wieder aufnehmen.

„Als Mitglied des Verwaltungsrates der Mannheimer Abendakademie bedanke mich bei allen Verantwortlichen, dass sie auch in den vergangenen Wochen zahlreiche spannende und inspirierende Online-Kursangebote zur Verfügung gestellt haben, damit auch in dieser schwierigen Zeit Neues entdeckt und Wissen und Kenntnisse vertieft werden konnten. In der heutigen Zeit werden die Angebote der allgemeinen Weiterbildungseinrichtungen mehr gebraucht denn je, daher freue ich mich, dass ab Montag eine schrittweise Öffnung wieder möglich ist“, so die grüne Landtagsabgeordnete Elke Zimmer.

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung und freien schulischen Bildung vom 21. Mai ist unter folgendem Link abrufbar: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+CoronaVO+Allgemeine+Weiterbildung