Land fördert Kulturveranstaltungen im Freien

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Diana Rasch

Bis zum 18. April 2021 können Förderanträge für analoge Veranstaltungen kultureller Einrichtungen und Vereine sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler im Freien gestellt werden, die vom Land im Rahmen des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ gefördert werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden und die bestehenden Auflagen einhalten und die rechtlichen Rahmenbedingungen umsetzen. Die Fördermittel sollen vom Veranstalter eingesetzt werden, um verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen zu können. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000 Euro, die Höchstfördersumme 50.000 Euro, insgesamt stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die bis zum 18. April auf der Website des Ministeriums eingegangen Anträge werden von einer externen Jury bewertet und die Förderentscheidungen sollen bis voraussichtlich Ende Mai erfolgen. Digitale Formate können auch gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt dieser Ausschreibung. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten digitaler Kulturformate sind. Mit der Neuauflage unseres erfolgreichen Impulsprogrammes möchten wir Kunst und Kultureinrichtungen aber wieder ermöglichen, die Sommermonate schwerpunktmäßig für analoge Veranstaltungen zu nutzen. So können Kulturschaffende und Publikum sich endlich wieder direkt begegnen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Der Masterplan Kultur BW umfasst neben der finanziellen Unterstützung auch beratende und organisatorische Maßnahmen und wird entsprechend der Corona-Lage im Land angepasst und fortgeschrieben.

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Diana Rasch

"Text und Foto: Diana Rasch"