Verjährung der Beteiligung von Projektpartnern an Mehrkosten verhindert

K1024 090400b68d
DB Stgt
Stuttgart 21: Bahn hat Klage eingereicht Verjährung der Beteiligung von Projektpartnern an Mehrkosten verhindert

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Stuttgart, 23.12.2016

Die Deutsche Bahn AG sieht sich nach Beschlüssen der baden-württembergischen Landesregierung und der Landeshauptstadt Stuttgart veranlasst, eine Beteiligung der Partner des Gemeinschaftsprojekts Stuttgart 21 an den Mehrkosten gerichtlich klären zu lassen. Nachdem es diese beiden Projektpartner abgelehnt hatten, die Frist für eine Verjährung des Anspruchs der Mitfinanzierung zu verlängern, hat die Bahn am heutigen Freitag, 23. Dezember, vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage eingereicht.  

Die Deutsche Bahn AG leitet ihren Anspruch auf Mitfinanzierung der Projektpartner auch über 4,526 Milliarden Euro hinaus aus der „Sprechklausel“ des Finanzierungsvertrags von 2009 ab. Damals war ein Risikotopf unter den Projektpartnern so aufgeteilt worden, dass Land, Landeshauptstadt und Flughafen GmbH zu rund 65 Prozent und die DB zu rund 35 Prozent beteiligt waren. 

Der DB-Vorstand folgt ausdrücklich der Sicht aller Projektpartner, dass das Anrufen des Gerichts keinen Einfluss auf die gute Zusammenarbeit unter allen Partnern bei der Realisierung des Projekts Stuttgart 21 haben wird. Zudem betont die Bahn, dass die Tür für eine außergerichtliche Einigung zur Verteilung der Mehrkosten unter den Projektpartner weiterhin offen steht.