G20-Gipfel Baden-Baden: Land verpflichtet Einsatzkräfte zur Übernachtung

Thomas MohrNach der Ankündigung des Mannheimer GdP-Chefs Thomas Mohr für die Heimfahrt von Einsatzkräften Busse nach Baden-Baden zu schicken (Bezug Pressemeldung vom 10.03.2017), macht das Land die Aktion mit einem weiteren „Taschenspielertrick“ zunichte. Nachdem bekannt wurde, dass ein großer Teil der Polizisten aus Baden-Württemberg, nach ihrem Einsatz in Baden-Baden, in den Unterkünften auf „Freizeit“ und nicht auf „Bereitschaftszeit“ vergütet werden, wollte die GdP die Voraussetzungen für eine Heimfahrt schaffen. Viele wollten auch den GdP-Bus-Transfer nutzen. Da hätte eine „echte Freizeit“ gewährleistet werden können. Die Ortsgebundenheit bei vergangenen Einsätzen, außerhalb der Heimatdienststelle, hatte dies nie möglich gemacht.

Deshalb wurde die Idee, einen GdP-Bus-Transfers anzubieten, geboren. Das hätte auch wunderbar geklappt und war von der Heimfahrt bis zur Hinfahrt nach Baden-Baden am Folgetag durchdacht und geplant. Nun haben die Verantwortliche nach dem Dienst in Baden-Baden entschieden, die Einheiten in die Unterkünfte fahren zu lassen, um eine „Einsatznachbesprechung“ bzw. „Besprechung für den nächsten Tag“ durchzuführen.

"Die Unterkünfte liegen über 80 Kilometer von Baden-Baden entfernt und da macht es keinen Sinn mehr eine Heimfahrt mit Bussen durchzuführen! Deshalb wurde die Bus-Aktion gestoppt", so der Mannheimer GdP-Chef Thomas Mohr.

Für Mohr ist dies ein erneutes Zeichen, dass man kein Interesse daran hat den Einsatzkräften eine Möglichkeit der Heimfahrt einzuräumen. Was die GdP ferner irritiert ist die Tatsache, dass man z.B. eine Einheit aus Lahr, nach ihrem Dienst in Baden-Baden, an ihrem Heimatdienstort (Lahr) vorbeifahren lässt, um die Einheit, im ca. 25 km entfernten Rust (bei Freiburg), in einem Hotel ortsgebunden unterzubringen. Beispielsweise müssen auch Einheiten aus Karlsruhe und Bruchsal nach Rust (80 Km) in Unterkünfte fahren, obwohl die Entfernung zur Heimatdienststelle in Karlsruhe (ca. 40 km) und Bruchsal (ca. 60 km) beträgt.

Das bekräftigt den Verdacht der GdP:
Allein durch die Buchung der Zimmer und die angeordnete Vollverpflegung bringt der Dienstherr zum Ausdruck, dass er wünscht, dass die Einsatzkräfte sich an einem bestimmten Ort aufhalten und jederzeit, sollte es die Lage in Baden-Baden erfordern, den Dienst unverzüglich anzutreten. Das ist gelebte Praxis.

„Dabei entsteht der Eindruck, dass die Verantwortlichen durch diese Vorgehensweise einerseits kein Interesse an einem vertrauensvollen Zusammenwirken zum Wohle der Einsatzkräfte haben und andererseits die geltende Rechtsprechung umgehen. Das hat eine neue Qualität der Umgangsformen zwischen der Beschäftigtenvertretung und dem Dienstherrn, so Mohr weiter.

Nun muss der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl hier für Klarheit sorgen, um eine mögliche Klageflut bzgl. der „Freizeitregelung“ zu vermeiden. Es ist liegt auch nicht im Interesse der GdP immer öfter Konflikte mit dem Land vor Gericht auszutragen.