POL-MA: 20- und 21-Jähriger wegen mehrerer Eigentumsdelikte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

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Heidelberg (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle gegen zwei 20 und 21 Jahre alte Männer erlassen.

Die beiden Beschuldigten stehen im dringenden Verdacht, gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen in der Nacht von Freitag auf Samstag, den 04.08.2018, in Heidelberg-Bergheim gemeinschaftlich einen Wohnungseinbruchdiebstahl begangen zu haben.

Im Zeitraum von 01:00 Uhr bis 07:30 Uhr sollen die drei Beschuldigten über ein gekipptes Fenster in eine Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses eingestiegen sein. Im Wohnungsinneren soll das Trio sämtliche Zimmer betreten haben, darunter auch das Schlafzimmer, in welchem die beiden Wohnungsinhaber gerade schliefen. Neben mehreren elektronischen Geräten entwendeten die Täter diverse weitere Wertgegenstände, Kleidungsstücke und Bargeld.

Nach umfangreichen kriminaltechnischen Maßnahmen konnten die Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg einen 20-jährigen Algerier festnehmen. Bei einer ersten Vernehmung gestand er die Tat und machte Angaben zu seinen Komplizen. Es handelte sich dabei um zwei 21-Jährige Tunesier, die ebenfalls festgenommen wurden.

Am Mittwochnachmittag wurden alle drei Beschuldigten dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen den Algerier und einen der Tunesier. Diese wurden anschließend in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Der zweite Tunesier wurde unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.