Heidelberger Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 genehmigt

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Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Doppelhaushalt der Stadt Heidelberg für die Jahre 2019/2020 genehmigt. Der neue Doppelhaushalt sieht für den Ergebnishaushalt – die laufenden Leistungen der Verwaltung – für 2019 Aufwendungen in Höhe von 652 Millionen Euro und für 2020 in Höhe von 668 Millionen Euro vor. Die Einnahmen sind mit 663 Millionen Euro im Jahr 2019 und 657 Millionen Euro im Jahr 2020 angesetzt. Die Schwerpunkte im Haushalt liegen in den Bereichen Familien und Kinder, Bildung und Schulen sowie Wohnen und Verkehr. Die geplanten Investitionen im Finanzhaushalt betragen über beide Jahre insgesamt 214,4 Millionen Euro. Hinzu kommen noch Tilgungsleistungen von 16,3 Millionen Euro. Die voraussichtliche Nettoneuverschuldung beträgt 38 Millionen Euro. Der Schuldenstand wird Ende 2020 voraussichtlich bei 226,9 Millionen Euro liegen.

Die Genehmigung des Regierungspräsidiums ist mit Auflagen verbunden. Das Regierungspräsidium erneuerte die Hinweise, die es vor zwei Jahren bei der Genehmigung des vorherigen Doppelhaushaltes gegeben hatte. Demnach dürfen im Haushalt 2019/2020 neue Kredite ausschließlich für bereits veranschlagte Investitionen aufgenommen werden. Sollten Projekte günstiger als geplant realisiert werden können oder sich zeitlich verschieben, dürfen die eingesparten Mittel nicht für neue, andere Projekte eingesetzt werden. Stattdessen sollen sie zusammen mit möglichen Mehreinnahmen genutzt werden, um insgesamt weniger Kredite aufzunehmen. Eine weitere Auflage betrifft die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt. Hier wird aktuell ein Betrag von 12,5 Millionen Euro erwartet, der sich bis zum Abschluss der Maßnahme im Jahr 2022 nicht aus der Maßnahme heraus selbst finanziert. Die Stadt wird aufgefordert, jährlich über den Stand und die Maßnahmen zum Abbau dieses Betrags zu berichten.

Interessierte können den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung von Donnerstag, 14., bis einschließlich Freitag, 22. März 2019, im Rathaus, Marktplatz 10, Zimmer 2.24, während der regulären Dienststunden einsehen: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr.