Vogelgrippe: Geflügelhalter sollen unbedingt Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

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Die Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg appelliert an geflügelhaltende Betriebe, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten. In Baden-Württemberg war Ende vergangenen Jahres bei einem Mäusebussard in Donaueschingen die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, erstmals nachgewiesen worden. Das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stuft das Risiko für weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln im Land als hoch ein.

Funde von verendeten Wildvögeln melden

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasser- und Greifvögel der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg zu melden: Per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06221 58-17030 beziehungsweise 58-17051.

Übertragung von Wildvögeln auf gehaltenes Geflügel vermeiden

Die Geflügelpest (aviäre Influenza) tritt bei gehaltenen Vögeln und bei Wildvögeln auf und führt nach meist sehr schweren Erkrankungsverläufen zu einem massenhaften Verenden der Tiere. Die größte Gefahr für gehaltenes Geflügel geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Daher werden alle geflügelhaltenden Betriebe – auch die ganz kleinen Haltungen – gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Biosicherheitsmaßnahmen:

 Halten Sie Ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang zu Ihrem Geflügel haben. Die Tiere sollten, soweit möglich, im Stall oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden.
 Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
 Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser (Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser), zu dem Wildvögel Zugang haben.
 Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf.
 Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu Ihrer Geflügelhaltung (Ställe, Grundstücke) gegen den Zutritt Unbefugter und stellen Sie sicher, dass fremde Personen (Besucher, Kinder, Kunden) und Haustiere nicht in Ihren Stall beziehungsweise in Ihre Geflügelhaltung gelangen können.
 Trennen Sie strikt zwischen Straßen– und Stallkleidung. Betreten Sie den Stall nur mit einer betriebseigenen Schutzkleidung und separatem Schuhwerk. Schutzkleidung und Schuhe bleiben im Stall und müssen regelmäßig gereinigt, gewaschen und die Schuhe desinfiziert werden.
 Gehen Sie nicht mit Straßenschuhen in den Stall, an der Sohle könnten Kot oder anderes Material von infizierten Wildvögeln sein, welches Sie dann in den Stall hineinbringen würden.
 Andernfalls müssen Sie die Schuhe vor dem Betreten des Stalles reinigen und danach desinfizieren (zum Beispiel in einer mit Desinfektionsmittel getränkten Wanne oder Matte).
 Waschen Sie sich unmittelbar vor dem Betreten des Stalles die Hände.
 Stellen Sie sicher, dass jede Person, die Geflügel impft oder gewerbsmäßig zum Beispiel Geflügel ein- oder ausstallt, vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung anlegt und diese während der jeweiligen Tätigkeit trägt. Die Schutzkleidung muss unverzüglich nach Gebrauch abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegschutzkleidung, unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
 Nach jeder Ein-und Ausstallung von Geflügel müssen die dazu verwendeten Gerätschaften und die frei gewordenen Ställe gereinigt und desinfiziert werden.
 Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge, Anhänger, Kisten und Käfige) müssen nach jedem Einsatz gereinigt und desinfiziert werden.
 Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung in den Ställen und im Außenbereich durch.
 Sollten Sie vermehrt kranke Tiere oder ungewöhnlich hohe Verluste bei Ihren Tieren feststellen, dann informieren Sie unverzüglich ihren Tierarzt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Tierbestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit der Geflügelpest sicher auszuschließen.
 Informieren Sie Ihren Tierarzt beziehungsweise Ihre Tierärztin auch, wenn Sie einen starken Rückgang der Legeleistung und fehlende Gewichtszunahmen feststellen.

Bei einem Verdacht auf aviäre Influenza ist unverzüglich die Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg zu informieren.

Geflügelhaltung ist meldepflichtig

Die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln ist gemäß Viehverkehrsverordnung bei der zuständigen Behörde, der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg, anzuzeigen. Tierhalter und Tierhalterinnen, die ihre Geflügelhaltung bislang nicht bei der Veterinärabteilung angezeigt haben, sind aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.