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Gastronomie: Ausnahmegenehmigungen für coronabedingten Lieferverkehr Beantragung ab sofort möglich

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Gastronomiebetriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie einen Lieferservice eingerichtet haben, können von der Stadt Heidelberg ab sofort Ausnahmegenehmigungen für das Parken zum Be- und Entladen erhalten. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt dazu: „Mit der Heidelberger Wirtschaftsoffensive helfen wir Betrieben bereits seit Beginn der Pandemie an vielen Stellen schnell und unbürokratisch. Im Sinne einer Ermöglichungskultur möchten wir nun auch Gastronomen die Möglichkeit geben, ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen für Lieferdienste übergangsweise vor ihrem Lokal abzustellen. Wir haben dazu vereinzelt Nachfragen von Gastronomen erhalten und setzen jetzt eine pragmatische Lösung um. Klar ist aber auch: Wir können Gastronomen keine dauerhaften Parkgenehmigungen ausstellen. Die Fußgängerzonen dürfen nicht zu Parkzonen für Lieferdienste werden. Das würde unter anderem auch die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden. Die Menschen könnten zudem an vielen Stellen nicht mehr den Corona-Sicherheitsabstand einhalten.“

Mit Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird ermöglicht:

 Die Lieferfahrzeuge dürfen im Fußgängerbereich Altstadt einfahren und ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.
 Die Lieferfahrzeuge dürfen im restlichen Stadtgebiet auf Flächen mit eingeschränktem Haltverbot sowie auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Bewohnerparkplätzen und Parkscheibenplätzen zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.

Heidelberger Gastronomen mit Lieferdienst können ab sofort einen formlosen Antrag auf die kostenlose Ausnahmegenehmigung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Die Genehmigung im Rahmen eines Probelaufes gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021. Der Antrag muss enthalten:
 Name des Gastronomiebetriebes
 Name und Anschrift des Antragstellers
 Kontaktdaten (Festnetz- oder Mobilnummer, E-Mail-Adresse)
 Standort (Wo werden die Fahrzeuge abgestellt?)
 Autokennzeichen (pro Betrieb sind maximal zwei Kennzeichen möglich)

Weitere Informationen gibt es unter Telefon 06221 58-30500 oder -30598 sowie online unter www.heidelberg.de/verkehr.

Im Altstadtbereich sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu beachten. Im reinen Fußgängerbereich und im Bereich mit Fußgängervorrang ist den Fußgängern Vorrang einzuräumen, Schrittgeschwindigkeit zu fahren und beim Rückwärtsfahren mit einem LKW ein Hilfsposten zum sicheren Ausfahren bereitzustellen. Den Weisungen der Überwachungsperson ist Folge zu leisten. Eine Restdurchfahrtsbreite von drei Metern ist beim Parken immer zu gewährleisten. Die Ausnahmegenehmigung ist nicht auf andere Firmen übertragbar.

Heidelberger Wirtschaftsoffensive

Die Stadt Heidelberg setzt mit der Heidelberger Wirtschaftsoffensive ein Hilfspaket zur Abmilderung der Corona-Folgen um. Die Stadt hat 2020 gewerblichen Mietern städtischer Liegenschaften bereits bis zu sechs Monaten die Miete erlassen und diese Maßnahme bis einschließlich Juni 2021 verlängert. Gastronomen stehen – wie im vergangenen Jahr – auch im gesamten Jahr 2021 erweiterte Flächen zur Außenbewirtschaftung zur Verfügung, sobald die Corona-Verordnung dies zulässt. Zudem werden auch für 2021 die Gebühren für Außenbewirtschaftungsflächen, Werbeaufsteller, Warenständer, Dekorationsgegenstände und ähnlichem ausgesetzt. Bei der Dankeschein-Aktion der Wirtschaftsförderung hat die Stadt Betriebe, Kultureinrichtungen und Vereine mit mehr als 350.000 Euro unterstützt.