OB-Wahl in Heidelberg: Keine Entscheidung nach dem ersten Wahlgang Amtsinhaber Prof. Dr. Eckart Würzner holt die meisten Stimmen / Zweiter Wahlgang am 27. November

Heidelberg 

Nach dem ersten Wahlgang am 6. November 2022 steht noch nicht fest, wer Heidelbergs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin wird. Die meisten Stimmen – 25.111 – entfielen im ersten Wahlgang auf den Amtsinhaber Prof. Dr. Eckart Würzner, der somit 45,9 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt. Mit 15.655 Stimmen (28,6 Prozent) folgt Theresia Bauer auf Platz zwei. Dritter wurde Sören Michelsburg mit 7.410 Stimmen (13,5 Prozent). Die weiteren sechs Kandidierenden blieben jeweils unter 5 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,3 Prozent.

Damit hat keiner der neun Kandidierenden im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Entsprechend kommt es am Sonntag, 27. November, zu einem zweiten Wahlgang. Welche Kandidierenden hierzu antreten werden, steht nach der kommenden Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 10. November fest.

Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck verkündete in seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses das vorläufige amtliche Endergebnis um 19.50 Uhr im Wahlstudio im Neuen Sitzungssaal des Rathauses. Von dort aus hatte die Stadt nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr eine Ergebnispräsentation übertragen, die im städtischen Youtube-Kanal und auf zwei Leinwänden im Großen Rathaussaal sowie vor dem Rathaus auf dem Marktplatz zu sehen war. Dr. Gabriela Bloem, Leiterin des Amts für Stadtentwicklung und Statistik, hatte die eingehenden Ergebnisse vorgestellt.

Zur OB-Wahl angetreten waren neun Kandidierende. Insgesamt 107.030 Wahlberechtigte waren dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,3 Prozent und damit deutlich über der von 2014 (21,8 Prozent). Die insgesamt 54.935 Wählerinnen und Wähler gaben 54.715 gültige Stimmen ab. Weil keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreichte, ist nun am 27. November ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dann entscheidet die relative Stimmenmehrheit.