OB-Wahl 2022: Zweiter Wahlgang am Sonntag, 27. November Stimmabgabe auf verschiedenen Wegen möglich / Für den Gang ins Wahllokal genügt Personalausweis

Am Sonntag, 27. November 2022, entscheidet sich, wer Heidelbergs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin wird. Wahlberechtigt sind rund 107.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger. Die einfachste Möglichkeit zur Stimmabgabe ist der Gang ins Wahllokal am Wahlsonntag. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Dafür reicht es, seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen – sofern noch keine Briefwahl beantragt wurde. Wer schon vorher wählen möchte, kann auch das ganz einfach tun: Briefwahlunterlagen können klassisch mit der Post verschickt oder persönlich in einem Bürgeramt beantragt, ausgefüllt und direkt wieder abgegeben werden. Ein Termin ist dafür nicht notwendig. Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen hat, kann die Unterlagen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schriftlich beantragen.

Der zweite Wahlgang am 27. November 2022 ist notwendig, weil keiner der Kandidierenden im ersten Wahlgang am 6. November 2022 die absolute Stimmenmehrheit erreicht hat. Im zweiten Wahlgang genügt die relative Mehrheit – es gewinnt also der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Für den zweiten Wahlgang wird keine erneute Wahlbenachrichtigung verschickt. Dennoch sind alle wahlberechtigten Heidelbergerinnen und Heidelberger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Dazu muss auch keine Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden; es genügt der Personalausweis oder Reisepass. Wer sein zuständiges Wahllokal nicht kennt, kann sich bei der Wahldienststelle unter der Telefonnummer 06221 58-42220 erkundigen.

Drei Kandidierende im zweiten Wahlgang

Im zweiten Wahlgang treten drei Kandidierende an. Sie erscheinen auf dem Stimmzettel in folgender Reihenfolge:

 Björn Leuzinger
 Prof. Dr. Eckart Würzner
 Theresia Bauer

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie andere Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Heidelberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausführliche Informationen zur Wahl, zu den Möglichkeiten der Stimmabgabe und Antworten auf häufige Fragen finden sich online unter www.heidelberg.de/wahlen.

HDobw
Stadt Heidelberg
 

Bild: Stadt Heidelberg