OB Dr. Würzner: „Heidelberg begrüßt die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens“

Heidelberg Logo neuHeidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner begrüßt die Unterzeichnung des internationalen Klimaschutzabkommens: Am Freitag, 22. April 2016, setzt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Rahmen einer Zeremonie der Vereinten Nationen in New York ihre Unterschrift unter das Pariser Abkommen. Damit gehört Deutschland zu den Erstunterzeichnern des Klimavertrags, der erstmals alle Staaten der Welt in die Pflicht nimmt.

„Die Städte sind beim Klimaschutz die Instanz, die konkret handelt“

„Nach dem Klimagipfel in Paris müssen jetzt Taten folgen. Der Vertrag macht die Absichtserklärungen der Staaten verbindlich. Die Städte haben dabei eine Schlüsselposition. Sie sind die Instanz, die konkret handelt. Nur gemeinsam mit den Kommunen lässt sich die internationale Vereinbarung mit ihren Klimaschutzzielen in die Praxis umsetzen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner.

Als Präsident des europäischen Städtenetzwerks „Energy cities“ hatte Dr. Eckart Würzner beim Weltklimagipfel im Dezember 2015 in Paris die Forderungen der Kommunen eingebracht. Er hatte den Schulterschluss der drei großen internationalen Städtenetzwerke zum Klimaschutz mit auf den Weg gebracht. Erstmals hatten die drei Zusammenschlüsse C40, ICLEI und „Energy cities“ vereinbart, an einem Strang zu ziehen.

Die Stadt Heidelberg engagiert sich seit Jahrzehnten für den Umwelt- und Klimaschutz. Mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ hat sie sich ambitionierte Ziele gesetzt. So will Heidelberg bis zum Jahr 2050 insgesamt 95 Prozent der CO2-Emissionen einsparen. Maßnahmen-Schwerpunkte hierfür sind die Umstellung der Energieversorgung auf Fernwärme und erneuerbare Energien, Sanierungen des Gebäudebestandes, eine ökologische und nachhaltige Stadtentwickl‎ung, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für den Klimaschutz.

Das Pariser Klimaschutzabkommen: So geht es weiter

Mit der Unterzeichnung signalisieren Staaten ihre Zustimmung zu den Inhalten des Vertrags. Völkerrechtlich verbindlich wird der Vertrag mit dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung. Diese erfordert in vielen Staaten – so auch in Deutschland – die Zustimmung des Parlaments. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emission ausstoßen, ratifiziert haben.

Das Pariser Abkommen setzt das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Dazu soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das macht eine globale Energiewende nötig. Außerdem sollen die weltweiten Finanzflüsse am Ziel einer klimafreundlichen Entwicklung ausgerichtet werden.

Deutschland und die EU wollen dem Vertrag so schnell wie möglich ratifizieren. Für EU-Staaten gilt dabei, dass sie nur gemeinsam ratifizieren können. Zunächst muss noch die EU-interne Verteilung des Klimaziels geklärt werden. Die Kommission will dazu im Sommer einen Vorschlag machen.