Windenergie: Die weitere Planung berücksichtigt Heidelberger Wünsche

Heidelberg Logo neuNachbarschaftsverband prüft nur noch Drei Eichen und Kirchheimer Mühle als potenzielle Standorte

Jetzt ist offiziell der Haken dran: Von den ursprünglich sieben möglichen Standorten auf Heidelberger Gemarkung sind nur noch zwei im Rennen: Drei Eichen und Kirchheimer Mühle. Dies hat der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim bei seiner Verbandsversammlung am Freitag, 25. November 2016, beschlossen. Damit berücksichtigt der Nachbarschaftsverband bei seiner weiteren Planung den Heidelberger Wunsch, dass die Flächen rund um das Neckartal dauerhaft frei von Windenergieanlagen bleiben. Dies war sowohl das zentrale Ergebnis der Bürgerbeteiligung in Heidelberg als auch der Kernpunkt in der Stellungnahme des Heidelberger Gemeinderats vom 29. Juli 2016. Analog dazu schließt der Nachbarschaftsverband auf Wunsch der Gemeinden Hirschberg, Schriesheim und Dossenheim nicht nur die Höhenzüge rund um das Neckartal vom Bau von Windrädern aus, sondern die komplette erste Hangkante des Odenwalds.

Damit werden die möglichen Flächen für Windenergie im Verbandsgebiet insgesamt um 264 Hektar reduziert. Die verbleibenden Flächen mit einer Größe von dann noch 326 Hektar sollen vertiefend untersucht werden. Dies geschieht mit Blick auf den Naturschutz, auf die Erschließbarkeit und auf das Landschaftsbild. Je nach Ergebnis dieser vertiefenden Untersuchungen können auch diese verbliebenen Flächen nach Anzahl und Zuschnitt noch weiter reduziert werden. Die abschließende Entscheidung fällt wieder die Verbandsversammlung. Diese besteht aus Vertretern aller 18 Mitgliedsgemeinden und ist das Beschlussorgan für den Flächennutzungsplan.

So geht es weiter

Der Nachbarschaftsverband kann erst nach der vertiefenden Prüfung entscheiden, welche Flächen Gegenstand des weiteren Verfahrens werden. Erst nach diesen Schritten kann der Planentwurf fertiggestellt werden. Auf Basis dieses aktualisierten Planentwurfs folgt die zweite Runde der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Behörden. Abschließend ist der Plan durch die Verbandsversammlung festzustellen und wird zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben. Mit Bekanntgabe der Genehmigung ist der Plan gültig. Hintergrundinformationen zum Thema sind online unter www.heidelberg.de > Rathaus > Bürgerbeteiligung > Aktuelle Projekte > Windenergie zu finden.

Hintergrund: Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des bestehenden Regionalplans „Windenergie“ im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Diesen erarbeitet der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim derzeit (für 18 Mitgliedskommunen).

Bei den vom Nachbarschaftsverband zur Diskussion gestellten 17 Flächen im Verbandsgebiet (davon sieben Flächen in Heidelberg) geht es nicht darum, diese insgesamt zu beschließen oder abzulehnen, sondern jede Fläche steht einzeln zur Diskussion, das heißt, sie kann entfallen oder in ihrer Größe verändert werden. Im Flächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen; außerhalb dieser Zonen wären Windenergieanlagen dann unzulässig. Es ist rechtlich jedoch nicht möglich, gar keine geeigneten Flächen für Windenergie auszuweisen.