Bei An- oder Ummeldung: Bestätigung des Vermieters erforderlich

Heidelberg Logo neuSeit Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015 ist wieder die Mitwirkung der Vermieterin oder des Vermieters bei einer melderechtlichen An- oder Ummeldung notwendig. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug nach Heidelberg) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Heidelbergs oder Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des bisher bewohnten Hauses) eine Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters vorgelegt werden muss.

Die Vermieterin/der Vermieter ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszustellen. Zudem ist die Vermieterin/der Vermieter berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.

Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung-Melderecht“ kann online unter www.heidelberg.de
> Bürgerservice > Formulare & Onlinedienste > Formulare in der „Liste aller online verfügbaren Formulare der Stadt Heidelberg“ beim Buchstaben „W“ abgerufen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es zudem unter www.heidelberg.de > Bürgerservice > Bürgerämter > Neues Meldegesetz.