Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

K1024 polizeipraesidium mannheim

POL-MA: Heidelberg: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

   Heidelberg (ots) - Vier Tatverdächtige wegen des dringenden Verdachts mehrerer Wohnungseinbrüche auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

   In den Abendstunden des 25.11.2016 kam es in Waibstadt zu zwei Wohnungseinbrüchen, bei denen Schmuck und Bargeld entwendet wurde.

Eine Zeugin beobachtete zur tatrelevanten Zeit in Tatortnähe einen Ford Galaxy mit britischem Kennzeichen.

   Am 12.12.2016 kam es zu zwei versuchten Wohnungseinbrüchen in Neuenstadt am Kocher und Möckmühl, auch hier wurde das genannte Auto in Tatortnähe festgestellt.  Im Rahmen der hiernach eingeleiteten Fahndung konnten das verdächtige Fahrzeug und die Insassen von Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in Mannheim einer Kontrolle unterzogen werden. In dem Fahrzeug befanden sich drei rumänische Staatsangehörige im Alter von 25, 43 und 44 Jahren. Da sich im Fahrzeug Aufbruchswerkzeuge und mutmaßliches Diebesgut fanden, wurde im Anschluss die Wohnung der Tatverdächtigen in Ludwigshafen aufgesucht. In der Wohnung wurde ein weiterer Tatverdächtiger im Alter von 17 Jahren angetroffen. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden zehn Kilogramm Schmuck aufgefunden und sichergestellt. Der Wert des Schmuckes steht noch nicht genau fest.

   Alle vier Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen.

   Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass die Gruppierung für sechs Wohnungseinbrüche im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim, hierunter vier im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Heidelberg, zwei Wohnungseinbrüche im Bereich des PP Heilbronn und einen Wohnungseinbruch im Bereich des PP Karlsruhe verantwortlich ist. Die Auswertung der vorhandenen Beweismittel dauert an.

   Die Verdächtigen wurden am 13.12.2016 der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls erließ.

Anschließend wurden sie in getrennte Justizvollzugsanstalten verbracht.

   Die weiteren Ermittlungen werden von der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg geführt.