Gemeinderat beschließt Zweckentfremdungsverbot

Heidelberg Logo neuHeidelberg bekommt ein Zweckentfremdungsverbot. Der Gemeinderat hat am 20. Dezember 2016 die „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Heidelberg“ mehrheitlich beschlossen. Die Satzung wird nach der öffentlichen Bekanntmachung Ende Januar 2017 in Kraft treten. Mit dem Zweckentfremdungsverbot soll Wohnungsleerständen und Nutzungsänderungen von Wohn- in Gewerbeflächen entgegengewirkt werden.

Grundlage für die Heidelberger Satzung bildet das Zweckentfremdungsverbotsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Sie gilt für das gesamte Heidelberger Stadtgebiet und für eine Dauer von fünf Jahren. Die Zweckentfremdung von Wohnraum – zum Beispiel eine andauernde Nutzung als Ferienwohnung – ist dann grundsätzlich verboten; unter bestimmten Umständen kann eine solche Nutzung aber genehmigt werden. Dies wird in der Satzung genau geregelt.