Stadt passt Bestattungsgebühren an

Heidelberg Logo neuDie Stadt Heidelberg passt im zweijährigen Turnus die Bestattungsgebühren an. Die Gebührenanpassung für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 liegt für die Leistungen, die am häufigsten in Anspruch genommen werden, zwischen 1,2 und 5,6 Prozent. Der Gemeinderat hat die Gebührenanpassung in seiner Sitzung am Dienstag, 20. Dezember 2016, einstimmig beschlossen. Ziel ist es, den vom Gemeinderat vorgegebenen Gesamtkostendeckungsgrad von 90 Prozent sicherzustellen. Die Gebühren für städtische Leistungen sollen einerseits sowohl weitgehend kostendeckend, andererseits marktfähig und sozialverträglich sein.

Bei den Friedhöfen setzt sich der allgemeine Trend der sinkenden Nachfrage von Erdbestattungen weiter fort, ebenso sinkt die Nachfrage nach der Benutzung von Leichen- und Feierhallen. Von der zunehmenden Zahl der Feuerbestattungen profitiert die Stadt aufgrund zahlreicher Wettbewerber nur wenig. Die Stadt Heidelberg hat mit dem Umbau und der Zertifizierung des Krematoriums in die Wettbewerbsfähigkeit investiert. Lediglich die Zahl der Urnenbeisetzungen und die Nachfrage nach Urnennischen und -gräbern steigen im Durchschnitt stetig. Entsprechend den Vorschriften des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg ist die Stadt Heidelberg verpflichtet, für verstorbene Gemeindemitglieder Friedhöfe anzulegen und zu unterhalten. Informationen über die Heidelberger Friedhöfe gibt es online unter www.heidelberg.de/friedhof.