Förderung der Arbeit mit ausländischen Kindern und Jugendlichen 2017

Heidelberg Logo neuFördergelder bis 15. März 2017 beantragen

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch das Regierungspräsidium Karlsruhe möchte die Stadt Heidelberg zusammen mit dem Ausländerrat/Migrationsrat auch in diesem Jahr die Arbeit mit ausländischen Kindern und Jugendlichen unterstützen. Schwerpunkt der Förderung sind Projekte, die die Integration fördern, indem sie einen Austausch zwischen deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Darüber hinaus sollen Beiträge zur Stärkung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen Bestandteil der Projekte sein.

Die Projektträger, die Fördermittel erhalten, sollen primär ausländische und eingetragene Vereine sein. Wohlfahrtsverbände, Einrichtungen, Sportclubs sowie Förder- und Freundeskreise von Schulen, die von der Stadt, vom Land oder durch ihre eigenen Verbände finanzielle Mittel erhalten, können nachrangig berücksichtigt werden. Jeder Träger soll finanzielle Mittel nur für ein Projekt erhalten, damit mehr Vereine eine Fördermöglichkeit bekommen. Beantragt ein Träger Mittel für mehrere Projekte, soll ein Schwerpunkt-Projekt genannt werden; die weiteren Projekte werden nachranging behandelt.

Der Fonds verfügt voraussichtlich über Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 40.000 Euro. Ausschließlich vollständige Anträge sind bis spätestens 15. März 2017 elektronisch und in Papierform beim Amt für Chancengleichheit, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, einzureichen. Antragsformulare können auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/zuwendungen heruntergeladen werden.

Die Antragstellenden müssen die gesamte Finanzierung ihrer Projekte beschreiben. Es sollte ersichtlich sein, dass die Vereine und Institutionen sich bemühen, Projekte über verschiedene Quellen zu finanzieren (zum Beispiel Landesstiftung, Kursteilnehmerbeitrag, Vereinsfonds). Die Stadt Heidelberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannte Frist eine Ausschlussfrist ist. Das heißt: Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.