Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügelhaltungen in Heidelberg aufgehoben

Heidelberg Logo neuIm Stadtgebiet Heidelberg ist die Stallpflicht für Geflügel mit Ablauf des Mittwochs, 15. März 2017, aufgehoben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hatte diese im November 2016 angeordnet. In Heidelberg sind seitdem keine infizierten Vögel gefunden worden. Bereits im Januar 2017 war die Stallpflicht in Heidelberg gelockert und auf Geflügelhaltungen reduziert worden, die in einer Zone von 500 Metern zum Neckar liegen.

Bürgerinnen und Bürger sollten dennoch weiterhin den Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen meiden. Dies gilt besonders für verendete Tiere. Für bestimmte Regionen am Rhein, Bodensee und einigen anderen Seen, an denen sich während des Vogelzugs viele Wildvögel aufhalten oder Zwischenstation machen, gilt weiterhin die Stallpflicht für Geflügel. Infektionen des Menschen mit dem Vogelgrippevirus H5N8 wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen