„Heidelberger Schlossprämie“ wird gut genutzt

Heidelberg Logo neu260 Anträge in 2016 – Mehr Maßnahmen bezuschusst dank Kombination mit der neuen KfW-Förderung

Seit Frühjahr 2015 gibt es die „Heidelberger Schlossprämie“. Damit hat die Stadt als eine der ersten Kommunen bundesweit ein Förderprogramm für den Einbau von Einbruchschutz aufgelegt: Wer sein Haus oder seine Wohnung gegen Einbruch sichert, der kann einen Zuschuss von 25 Prozent – bis zu 2.500 Euro – für den Einbau mechanischer Sicherheitstechnik erhalten. Das Angebot wird gut genutzt: 2015 hat die Stadt Heidelberg insgesamt 190 Anträge bearbeitet, 2016 waren es bereits 260 Anträge.

Im Jahr 2015 hat die Stadt Heidelberg Zuschüsse in Höhe von 212.000 Euro bewilligt. 2016 war der Betrag nur etwas höher, bei insgesamt 220.000 Euro bewilligten Zuschüssen. Woran liegt das: Der Bund hat Ende 2015 ebenfalls ein Förderprogramm für Maßnahmen zum Einbruchschutz aufgelegt. Die Stadt Heidelberg rechnet seitdem den möglichen Förderbetrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf die mögliche städtische Förderung an. So können mehr Maßnahmen mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln bezuschusst werden – ohne dass der mögliche Zuschuss für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger geringer ausfällt. Die Gesamt-Förderhöhe bleibt unverändert bei bis zu 25 Prozent der Kosten, insgesamt können aber mehr Personen von der Förderung profitieren.

Zu den 220.000 Euro bewilligten städtischen Zuschüssen kommen in 2016 noch 102.000 Euro bewilligte KfW-Zuschüsse hinzu. Damit liegt das Fördervolumen 2016 bei insgesamt 322.000 Euro. Ausgezahlt wurden 2015 insgesamt 204.000 Euro städtische Zuschüsse, 2016 insgesamt 121.000 Euro städtische Zuschüsse – Bewilligung und Auszahlung können aufgrund der Jahresfrist zur Ausführung der Maßnahme in verschiedene Kalenderjahre fallen.

So funktioniert’s: Die Stadt Heidelberg verweist in ihren Förderbescheiden auf den Link der KfW (www.kfw.de/455). Hier können die Förderanträge online auf den Weg gebracht werden. Sollte der tatsächliche Bundeszuschuss geringer ausfallen als der von der Stadt angerechnete Betrag, können die Antragstellenden innerhalb eines Monats nach Erlass des KfW-Auszahlungsbescheids eine nachträgliche Erhöhung des städtischen Zuschusses beantragen. Der Auszahlungsbescheid der KfW ist zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

Im KfW-Förderprogramm sind bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro bereitgestellt. Zum 21. März 2017 hat die KfW ihre Förderbedingungen angepasst: Jetzt können Maßnahmen bereits ab 500 Euro mit zehn Prozent der Aufwendungen bezuschusst werden. Abweichend vom städtischen Programm fördert der Bund zusätzlich den Einbau von elektronischen Sicherungsanlagen. Der Bundeszuschuss beträgt maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.

Informationen und Antragsformulare

Die Infos zum Förderprogramm sind online zu finden unter www.heidelberg.de/foerderprogramm. Fragen zum Förderprogramm beantwortet das Team des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-25110 und -25100 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Infos zur Antragstellung bei der KfW sind zu finden unter www.kfw.de/455 und www.kfw.de/einbruchschutz sowie telefonisch unter 0800 5399002.