Übernachtungsteuer: Alternativkonzept soll bis zum 16. November vorgestellt werden

Heidelberg Logo neu VektoDer Arbeitskreis zur Erarbeitung einer Alternative für die Übernachtungsteuer soll dem Heidelberger Gemeinderat bis zum 16. November 2017 ein Konzept vorlegen. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, 25. Juli, mit großer Mehrheit beschlossen. „Wir verfolgen weiterhin das Ziel, eine Alternative zu finden, um die Übernachtungsteuer obsolet zu machen. Denn diese ginge mit einem hohen dauerhaften Verwaltungsaufwand und entsprechenden finanziellen Belastungen für unsere Heidelberger Hoteliers einher. Zudem widerspräche die Einführung einer Übernachtungsteuer unserem Tourismusleitbild, wonach mehr Besucherinnen und Besucher in Heidelberg übernachten und nicht nur als Tagestouristen in unsere Stadt kommen sollen“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Ein Ansatz ist bislang die Steigerung der Einnahmen für die Stadtkasse im Rahmen des Schlosstickets. Das Kombiticket ist für die Nutzung der Bergbahn und den Eintritt in das Heidelberger Schloss gültig. „Derzeit führen wir weiterhin Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg und dem Hotel- und Gaststättenverband. Eines ist aber klar: Das Land wird nicht für die Übernachtungsteuer aufkommen und deswegen den Ticketpreis erhöhen. Es geht allein um den städtischen Anteil beim Kombiticket für Schloss und Bergbahn sowie weitere Einnahmequellen. Ich danke dem Gemeinderat, dass dieser die gute Arbeit des Arbeitskreises honoriert und einen Fristaufschub gewährt hat“, so Prof. Würzner weiter.

Der Arbeitskreis unter Leitung von Heidelberg Marketing wurde auf Beschluss des Gemeinderates im Juli 2016 gegründet. Ihm gehören neben Mitgliedern aus Stadtverwaltung und Gemeinderat auch Hoteliers an. Erfolgt keine Einigung auf ein Alternativkonzept, soll laut Gemeinderatsbeschluss zum
1. Januar 2018 die Übernachtungsteuer eingeführt werden. Touristen müssten dann fünf Prozent des Übernachtungspreises als Abgabe an die Stadt Heidelberg leisten. Geschäftsreisende dürften aus rechtlichen Gründen nicht für eine Besteuerung herangezogen werden. Die Beherbergungsbetriebe wären verpflichtet, die Übernachtungsteuer von ihren Gästen einzuziehen und an die Stadt weiterzuführen.