Bundestagswahl am 24. September: Wichtiger Hinweis bei Umzug innerhalb Heidelbergs

Heidelberg Logo neu VektoBürgerinnen und Bürger, die für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, wahlberechtigt sind, können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 3. September zugestellt wird.

Wahlberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 13. August 2017 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises/Passes wählen.

Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum des Wahlbezirks 274 oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für die Bundestagswahl 2017 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten – bis einschließlich Freitag, 22. September, bitte die Ferienöffnungszeiten beachten – beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 22. September 2017; die Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet.

Hierfür stehen mehrere Antragsformen zur Verfügung: Am einfachsten geht es mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

- QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und ggf. eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
- Online-Antrag über die Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de/wahlen ¬- hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (ggf. abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
- Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
- Per Fax unter 06221 58-49150 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe des Namens, des Vornamens/der Vornamen, des Geburtsdatums, der Adresse und ggf. der abweichenden Versandanschrift;
- Durch Antragsvordruck – erhältlich über die Bürgerämter der Stadt Heidelberg;
- Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag;

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung der Wahlbriefe erfolgen durch die Deutsche Post AG. Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, bitten wir die Postlaufzeiten zu berücksichtigen.