Gehwegreinigungsgebühren werden fällig

Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass die erste Rate der Gehwegreinigungsgebühren 2017 zum 15. Februar für alle gebührenpflichtigen Anwesen fällig wird. Es wird gebeten, bei der Überweisung die Kundennummer und die Vertragskontonummer anzugeben. Für die Gehwegreinigungsgebühren gibt es eine eigene Bankverbindung: Sparkasse Heidelberg, BLZ 672 500 20, Kontonummer 9054367 oder IBAN DE76672500200009054367.

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Zeichen gegen Gewalt an Frauen: Tanzdemo „One billion rising“ am 14. Februar

„Rise! Disrupt! Connect!“ (Erhebt euch! Sprengt die Ketten! Verbündet euch!): Unter diesem Motto laden die Arbeitsgemeinschaft Heidelberger Frauenverbände und -gruppen, das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg sowie Bündnis 90/Die Grünen zum mittlerweile vierten Mal alle Heidelbergerinnen und Heidelberger, die

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