Keine Notifizierungspflicht für Bebauungspläne

OB adR EUropeanUnion
Patrick Mascart

Schätzungen gehen davon aus, dass rund 70 Prozent aller europäischen Gesetze (Verordnungen und Richtlinien) Auswirkungen auf Städte und Gemeinden haben. Gerade deshalb kommt dem Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), dem Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz angehört, eine bedeutsame Rolle zu: Er ist die institutionelle Vertretung der Städte und Regionen im europäischen Gesetzgebungsprozess.

Bei der Plenarsitzung des Ausschuss der Regionen am 26. und 27. Juni 2019 machte OB Dr. Kurz auf eine aktuelle Problematik aufmerksam, die sowohl für die Stadt Mannheim als auch alle anderen deutschen und europäischen Städte zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt: „Bisher sind alle Kommunen davon ausgegangen, dass kommunale Bebauungspläne nicht den Regelungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinien unterfallen. Der Europäische Gerichtshof entschied aber im letzten Jahr, dass der Einzelhandel eine Dienstleistung im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie ist und Bauleitpläne, welche die Ansiedlung von Einzelhandel betreffen, somit an dieser Richtlinie zu messen sein. Hinzu kommt, dass Bebauungspläne, die den Einzelhandel betreffen, bei der EU-Kommission zu notifizieren sind.“

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie zählt zu den wichtigsten Rechtsakten der Europäischen Union im Bereich des Binnenmarktes. Die Richtlinie, die zwingend in nationales Recht umzusetzen ist, sieht unter anderem vor, dass Verwaltungsvorschriften, die die Ausübung von Dienstleistungen betreffen, durch die Europäische Kommission zu genehmigen sind (Notifizierung). In dem Urteil „Visser Vastgoed“ C-360/15, das sich auf einen niederländischen Bebauungsplan bezog, hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die europäische Richtlinie auch Anwendung auf Bebauungspläne findet, die die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und anderen Dienstleistungsunternehmen steuern. Die Luxemburger Richter hatten dabei entschieden, dass Einzelhandel eine Dienstleistung im Sinne der Richtlinie ist und dass auch rein innerstaatliche Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Bezug erfasst werden und sie auch für das Städtebaurecht gilt.

Keine Notifizierung von Bebauungsplänen

Aktuell befindet sich eine weitere EU-Richtlinie (Notifizierungsrichtlinie) im Gesetzgebungsprozess. Somit besteht die Möglichkeit einer Klarstellung, dass Bebauungspläne nicht notifiziert werden müssen. Allerdings gelingt es derzeit nicht, eine Mehrheit im Rat der Europäischen Union, in dem die EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, für eine kommunalfreundliche Position zu finden. OB Dr. Kurz plädierte daher bei seiner Rede im Ausschuss der Regionen: „Für uns Städte bedeutet dieses Scheitern, dass wir nun die Konsequenzen der EuGH-Entscheidung insbesondere hinsichtlich einer möglichen Notifizierungspflicht von zahlreichen Bebauungsplänen zu tragen haben. Und das, obwohl nicht ein einziger Politiker zu finden ist, der die Notifizierung all unserer Bebauungspläne bei der EU-Kommission befürwortet. Neben dem schieren bürokratischen Aufwand geht es auch um die Grundsatzfrage der Achtung der kommunalen Selbstverwaltung. Schließlich müssten all die betroffenen Bebauungspläne der EU-Kommission vor Satzungsbeschluss zur Notifizierung vorgelegt werden. Bei rund 11.000 Städten und Gemeinden sprechen wir allein in Deutschland über tausende Pläne und Verfahren, die trotz des Einbezugs der Öffentlichkeit und offenstehendem Rechtswegs, den Segen der EU-Kommission abwarten müssten. Dies ist schlicht und ergreifend eine Untergrabung der im Primärrecht durch Artikel 4 des Vertrages über die Europäische Union verankerten kommunalen Selbstverwaltung.“

Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in den Städten

Der Ausschuss der Regionen befasste sich in seiner Plenardebatte auch mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen auf lokaler Ebene. Da das Leitbild „Mannheim 2030“ und der Mannheimer Weg der Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele mittlerweile europaweit bekannt ist, war OB Dr. Kurz eingeladen, im Plenum Stellung zu den Ausführungen von Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zu nehmen: „Die großen Megatrends spielen sich in den Städten ab. Migration, Klimawandel, Mobilität, Sicherheit, Radikalisierung, Zusammenleben in Vielfalt – auf all diese Fragen wird in Städten nach Antworten gesucht. In den Städten fällt die Entscheidung, ob die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden, ob die Transformation unseres Lebens und Wirtschaftens gesellschaftliche Akzeptanz erfährt und gelingt. Dabei benötigen die Städte Freiheit zum Experimentieren und die Unterstützung der EU. UN, EU und die Nationalstaaten müssen die Städte als zentrale Akteure für die Umsetzung europäischer oder globaler Ziele und die Erfüllung nationaler Verpflichtungen wahrnehmen.“, so das Mannheimer Stadtoberhaupt.

Der OB kündigte außerdem im Rahmen der Plenartagung an, dass Mannheim im Oktober 2020 die Europäische Konferenz für nachhaltige Städte ausrichten wird