Kommunale Zusatzhilfe: Anträge für Corona-Soforthilfe ab 8. April möglich

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Die aktuell notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus treffen viele Unternehmen und Selbständige finanziell hart. Die Stadt Mannheim hat ein Programm für neben Bundes- und Landesunterstützungen eventuell notwendigen ergänzenden Hilfen für kleine Unternehmen aufgelegt.

Dazu erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Wir wollen das städtische Leben, wie wir es vor der Corona-Krise kannten, bewahren. Dazu tragen entscheidend inhaber- und familiengeführte Geschäfte, Gastronomie und Veranstalter in besonderer Weise bei. Sie alle sind besonders betroffen. Ähnliches gilt für Vertragspartner der Stadt, deren Leistungen derzeit nicht erbracht werden können. Ob die beschlossenen Programme von Bund- und Land im Einzelfall ausreichen, in dieser kritischen Situation die Existenz zu sichern, ist nicht sicher. Genau deshalb wollen wir über ein Programm handlungsfähig sein.“

„Wir können derzeit noch nicht abschätzen, wohin uns die Auswirkungen des Corona-Virus führen werden. In der aktuellen Situation geht es darum, die Existenz von Unternehmen, Kulturschaffenden und Arbeitsplätzen zu sichern, um auch in Zukunft die erfolgreiche Positionierung Mannheims als Wirtschaftsstandort halten zu können. Hierbei soll unser kommunales Zusatzhilfeprogramm unterstützen“, ergänzt Bürgermeister Michael Grötsch.

Das durch die Finanz- und das Wirtschaftsdezernate auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses ausgearbeitete Soforthilfe-Programm richtet sich an Mannheimer Selbständige und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen, die für das urbane Leben in bzw. für Mannheim typische und zwingende Leistungen erbringen. Die Zuwendungsrichtlinie definiert darunter insbesondere folgende Antragsberechtige:

-Inhaber- bzw. familiengeführter Einzelhandel, der seine Verkaufsfläche schließen musste
-Stadtteilprägende Gastronomie
-Musikspielstätten
-(Kultur-)Veranstalter
-Unternehmen in einem Vertragsverhältnis mit der Stadt Mannheim und mit wesentlicher Unterstützungsfunktion für die
Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens

Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht erläutert: „Unser Programm orientiert sich an dem Gedanken, dass diejenigen, die heute in unserer Stadt Steuern zahlen und für Arbeitsplätze sorgen, das auch morgen noch können. Angesichts unserer begrenzten Mittel und um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, ist unsere Hilfe an Voraussetzungen geknüpft. Vorrangig müssen die Fördermöglichkeiten aus den Programmen von EU, Bund und Land in Anspruch genommen werden. Gerade inhabergeführte Kleinunternehmen engagieren sich häufig für das Gemeinwohl und prägen mit ihren unternehmerischen Aktivitäten die Lebensqualität in der Innenstadt und in den Stadtteilen.“

Weitere Voraussetzungen sind, dass potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten über Kreditinstitute sowie wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten wie beispielsweise die Einführung von Kurzarbeitergeld ausgeschöpft werden müssen. Die kommunale Zusatzhilfe wird in Form einer zinslosen, bedingt rückzahlbaren einmaligen Zuwendung gewährt. Bedingung für die Rückzahlung ist, dass die finanzielle Situation des Unternehmens nach der Corona-Krise eine Rückzahlung zulässt.
Ein Gremium aus Vertretern der Stadtverwaltung aus den Bereichen Finanzen und Wirtschaft sowie der mg: mannheimer gründungszentren gmbh sowie den Kammern bereitet die Bewilligung der kommunalen Zusatzhilfen vor. Abschließend entscheidet der Fachbereich Finanzen, Steuern und Beteiligungscontrolling über die Zusatzhilfen.

Weitere Informationen und Antragstellung

Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Mannheim unter www.mannheim.de/corona-soforthilfe online gestellt und dort mit einem Klick elektronisch abrufbar sein. Ebenso werden auf der Homepage weiterführende Informationen zur Antragstellung und den erforderlichen Antragsunterlagen sowie die „Zuwendungsrichtlinie Mannheimer Corona-Soforthilfe“ im Wortlaut veröffentlicht.

Anträge können elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder postalisch an Fachbereich Finanzen, Steuern und Beteiligungscontrolling, E 4, 68159 Mannheim gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2020.

Bei Rückfragen:
Hotline des Fachbereichs für Wirtschafts- und Strukturförderung: Tel 293-3351, Sprechzeiten Mo.-Fr. 8.30 Uhr – 16.00 Uhr.