158. Aktuelle Meldung zu Corona in Mannheim 09.08.2020

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1. Aktuelle Fallzahlen
2. Neu ab 08.08.2020: Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 588

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 09.08.2020, 16 Uhr, fünf weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 588.

Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Bislang sind in Mannheim 529 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 46 akute Fälle.

2. Neu ab 08.08.2020: Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten veröffentlicht. Sie verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen. Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf es bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Den genauen Wortlaut der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten finden Sie unter undefined

Weitere Informationen unter undefined