Finanzplanung: Stadt hält trotz Krise an Investitionen fest

StadtMannheim

Die Corona-Pandemie hat Kommunen in ganz Deutschland finanziell vor eine besondere Herausforderung gestellt und wird sich auch auf die Haushalte der kommenden Jahre auswirken – so auch bei der Stadt Mannheim.
In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 26. Januar wird die Verwaltungsspitze die momentane finanzielle Situation zusammenfassen und den Gemeinderatsmitgliedern die Fortschreibung der Finanzplanung vorlegen.

„Die Finanzplanung für die kommenden vier Jahre ist ein gewaltiges Investitionsprogramm, das die konjunkturelle Entwicklung des Standortes Mannheim substanziell stabilisieren und sogar weiter vorantreiben wird. Projekte, die bereits begonnen wurden, werden fortgesetzt. Auf der Zeitstrecke werden wir dann vor allem Prioritäten unter den Aspekten der Schlussfolgerungen aus der Pandemie setzen und Investitionen und Projekte entsprechend einordnen“, konstatiert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Die Stadt muss, wie gesetzlich vorgeschrieben, die mit dem Haushaltsplan 2020/2021 beschlossene Finanzplanung 2019 bis 2023 um ein Jahr bis 2024 fortschreiben.
Die ursprüngliche Planung sah für die Jahre 2020 bis 2023 Rekordinvestitionen in Höhe von 781 Mio. Euro vor. Zur Deckung der Corona-bedingten Finanzierungslücken soll die Planung an die tatsächlichen Mittelabflüsse und die Projektfortschritte angepasst werden. Dies ist wird in der Finanzplanung mit einem Betrag in Höhe von 125,5 Mio. Euro berücksichtigt.
Die angepassten Investitionsplanungen betragen im Jahr 2022 und 2023 jeweils 199 Mio. Euro und 206 Mio. Euro im Jahr 2024. Die Jahre 2020 und 2021 werden in der Planung nicht verändert, da es sich um den bereits im Dezember 2019 beschlossenen Doppelhaushalt bzw. den im Juli 2020 beschlossenen Nachtragshaushalt handelt.

Die Fortschreibung für 2024 und die Anpassung der Jahre 2022 und 2023 konzentrieren sich insbesondere auf die großen Ertrags- und Aufwandspositionen. Dabei handelt es sich auf der Ertragsseite im Wesentlichen um die Gewerbesteuer, den kommunalen Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die Zuwendungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs.

„Das Pandemiejahr 2020 konnte hinsichtlich der Finanzlage gut stabilisiert werden. Wir konnten von den Steuerzahlungen der guten Jahre 2018 und 2019 profitieren und erhielten die Unterstützungsmittel von Bund und Land. Die Folgen der Pandemie sind in den kommenden Haushalten der Jahre 2021 und 2022 deutlicher, wenn sich das Krisenjahr und die fehlenden Mittel und Steuereinnahmen niederschlagen“, betont Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Finanzausschusses des Städtetags Baden-Württemberg sowie stv. Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Städtetags ist. Er führt weiter aus: „Der aktuelle Lockdown und die Tatsache, dass die Städte neben niedrigen Steuereinnahmen mit dem ÖPNV und Krankenhäusern sowie bei kommunalen Beteiligungen im Bereich Kultur oder Kongresse weitere finanzielle Sonderbelastungen schultern müssen, verlangt weitere Rettungsschirme, gezielt für die Städte, um die Ergebnisse 2021 und für die Folgejahre erreichen zu können.“

Die Fortschreibung des Finanzhaushalts wird in der Sitzung des Hauptausschusses am 26. Januar vorberaten. Der Beschluss erfolgt in der darauffolgenden Sitzung des Gemeinderats am 2. Februar.