345. Aktuelle Meldung zu Corona 11.02.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Erlass des Landes Baden-Württemberg wird nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt – Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in allen drei Kreisen mit einer Inzidenz über 50 und diffusem Infektionsgeschehen
3. Impftermine

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10311

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag,11.02.2021, 16 Uhr, 34 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10311.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9515 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 551 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. Erlass des Landes Baden-Württemberg wird nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt – Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in allen drei Kreisen mit einer Inzidenz über 50 und diffusem Infektionsgeschehen

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nach der Aufhebung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum 11. Februar 2021 per Erlass verfügt, dass die Gesundheitsämter vor Ort nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen müssen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.

Die Stadt Mannheim, der Neckar-Odenwald-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis werden entsprechend dieser Vorgaben Allgemeinverfügungen erlassen. Ab Freitag, 12.02.2021, 0 Uhr, werden in Mannheim und den beiden Landkreisen deshalb nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gelten. Damit wird der Erlass des Landes nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt.

Die Landräte Stefan Dallinger und Achim Brötel sowie Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz halten es für wichtig, dass die Maßnahmen, die vom Sozialministerium verfügt wurden, in der Region einheitlich umgesetzt werden. Leider ende die Einheitlichkeit aufgrund der unterschiedlichen Landesregelungen aber an den jeweiligen Landesgrenzen, was das Verständnis und die Akzeptanz mindere.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim ist abrufbar unter: undefined

Der Erlass des Landes ist abrufbar unter: undefined


3. Impftermine

Täglich um 17.00 Uhr werden neue Impftermine eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Eine Anleitung zur Anmeldung über die Website finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung:Impfterminservice – Anleitung für Impflinge.

Per Telefon unter 116117

Mit der App „116117“


Bitte buchen Sie unbedingt Termine für die 1. UND die 2. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Zu den impfberechtigten Personengruppen: undefined

Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Ärztliches und sonstiges medizinisches Personal benötigen eine Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dass sie zu den benannten Gruppen der Priorität 1 gehören.

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit Anfang Februar nach und nach ein Schreiben an alle Bürger*innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Schreiben erreichen die Bürger*innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also - zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 - eine Terminvergabe für den berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert. Anrufe vor Erhalt des Schreibens und ohne Zugangsnummer sind nicht zielführend.