375. Aktuelle Meldung zu Corona 13.03.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Allgemeinverfügung Inzidenzwert


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11318

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 13.03.2021, 16 Uhr, 50 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11318.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10271 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 794 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat die heutige Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, sie ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Allgemeinverfügung Inzidenzwert

Der vom Landesgesundheitsamt festgestellte 7-Tages-Inzidenzwert von 101,1 für den Stadtkreis Mannheim ist der dritte Tageswert in Folge über 100 . Gemäß der Rechtsverordnung des Landes hat in einem solchen Fall das Gesundheitsamt die Überschreitung per Allgemeinverfügung festzustellen.

Dies ist heute erfolgt. Der Inzidenzwert bildet das Infektionsgeschehen in Mannheim nach Auffassung des Gesundheitsamtes zutreffend ab, was eine abweichende Feststellung ausschließt.

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter dem Link: undefined

Die mit der Feststellung des Inzidenzwertes in § 20 Abs. 5 der Rechtsverordnung des Landes bestimmten Rechtsfolgen gelten gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO ab Dienstag, dem 16.03.2021.

Coronaverordnung des Landes:
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