379. Aktuelle Meldung zu Corona 17.03.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Stadt schließt Vereinbarungen mit Testbetreibern
3. Impftermine mit AstraZeneca finden morgen, am 18.03.21, mit anderem Impfstoff statt
4. Terminbuchungssystem des Landes bis 22. März geschlossen
5. Terminbuchung mit Brief der Stadt für über 80-Jährige weiter möglich


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11519

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 17.03.2021, 16 Uhr, 68 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11519.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10394 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 867 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. Stadt schließt Vereinbarungen mit Testbetreibern

Mit Schnelltests Infektionsketten schnell unterbrechen: Damit das in Mannheim gelingt, kooperiert die Stadt ab sofort mit Apotheken, Ärzt*innen sowie privaten Schnelltestbetreibern und schließt Vereinbarungen mit diesen ab. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest einlösen. „Wir wollen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger schnell und unbürokratisch testen lassen können und das nicht „nur“ in Apotheken und bei Ärzten*innen, sondern auch in den bereits etablierten privaten Testzentren und neu entstehenden Teststationen – eine Möglichkeit, die sich durch die vom Land Baden-Württemberg jetzt erlassene Verordnung eröffnet hat und die wir konsequent nutzen wollen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Die Anbieter*innen von Schnelltests müssen nicht nur bestimmte, vom Land vorgegebene Qualitätsstandards einhalten, sondern auch die Bürgertests beim Gesundheitsamt und der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim anmelden. Die Stadt stellt alle angemeldeten Teststationen auf einer Übersichtskarte dar und wird diese laufend auf der städtischen Homepage aktualisieren. Darüber hinaus wird die Stadt Mannheim mit potentiellen Testbetreibern kooperieren, um möglichst geeignete Örtlichkeiten auch dezentral in den Stadtteilen zur Verfügung zu stellen.
Die Schnelltests stellen einen wichtigen Baustein dar, um sich und andere zu schützen. Wichtig bleibt jedoch: Sie sind kein Ersatz für die Einhaltung der AHA-Regeln und haben nur für eine jeweils kurze Zeit eine belastbare Aussagekraft. Gesundheitsamtschef Dr. Peter Schäfer hierzu: „Antigen-Schnelltest erkennen nicht alle infizierten Personen. Auch deshalb bleibt die Einhaltung der AHA-Regeln, selbst bei einem negativen Testergebnis, von höchster Bedeutung. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Person verpflichtet, sich unmittelbar abzusondern. Das Testergebnis im Schnelltest muss zudem durch einen zuverlässigeren PCR-Test bestätigt oder widerlegt werden.“

Die Testverordnung des Bundes und eine aktuelle Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg legen die Regeln für die Anbieter und deren Betrieb der Teststationen fest. Die Abrechnung der Testungen erfolgt entsprechend der Testverordnung des Bundes über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Erster Bürgermeister Christian Specht hierzu: „Dass nun die Bürgertestung in die Fläche gebracht wird, schafft die Voraussetzungen, dass zu gegebener Zeit auch wieder Öffnungsperspektiven entwickelt werden können. Auch die großen Unternehmen sollten Testkapazitäten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere diejenigen, die sich nicht im Home Office befinden, schaffen. Die Erkenntnisse zeigen, dass die regelmäßige anlasslose Testung in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag zu Pandemiebekämpfung leisten kann.“

Auf die Übersichtskarte der Stadt zu den kostenlosen Bürgertests gelangt man über die Homepage der Stadt Mannheim oder direkt über folgenden Link:
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Die Übersicht wird mit den eintreffenden Anmeldungen sukzessive aufgefüllt.


3. Impftermine mit AstraZeneca finden morgen, am 18.03.21, mit anderem Impfstoff statt

Alle, die für morgen, Donnerstag, den 18.03.21, einen Impftermin vereinbart haben, können diesen wahrnehmen. Für die AstraZeneca-Termine kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz. Aktuell wird im Mannheimer Impfzentrum mit Biontec/Pfizer-Impfstoff geimpft. Damit reagiert das Impfzentrum auf die vorsorgliche Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland, die die Bundesregierung nach einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts beschlossen hat.


4. Terminbuchungssystem des Landes bis 22. März geschlossen

Das Land teilt mit: „Für die Abarbeitung der Warteliste wird das Terminbuchungssystem zunächst bis einschließlich Montag, 22. März, geschlossen. Für diese Zeit können weder telefonisch noch online Termine in den Impfzentren gebucht werden. Die Menschen auf der Warteliste werden direkt durch das Callcenter informiert, wenn ein Termin für sie verfügbar ist. Von Nachfragen bitten wir abzusehen.“
Weitere Informationen zum Impfstopp mit AstraZeneca in Baden-Württemberg finden Sie hier auf der Internetseite des Landes.


5. Terminbuchung mit Brief der Stadt für über 80-Jährige weiter möglich

„Die Gruppe der über 80-Jährigen wurde in der Impfverordnung des Bundes in die höchste Priorität eingestuft. Sie trägt damit das größte Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs einer Corona-Infektion,“ erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. „Um Ihnen die Anmeldung zur Impfung zu erleichtern, wurden Sie gesondert von der Stadt angeschrieben. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie bisher keinen Impftermin haben“, wendet sich der Oberbürgermeister an die über 80-Jährigen. Bisher wurde das Angebot gut angenommen und ist auf viel Zuspruch gestoßen. Die Anmeldung über die Briefe der Stadt ist nicht von der vorübergehenden Schließung des zentralen Terminbuchungssystems des Landes betroffen. Für die Angeschriebenen ist die Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Die Stadt Mannheim hat bis Ende Februar Schreiben an alle Bürger*innen verschickt, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Stadt bittet darum, die Möglichkeit der gesonderten Buchung zu nutzen. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Die Schreiben sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu buchen. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden.