411. Aktuelle Meldung zu Corona 18.04.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Änderung der Corona- Verordnung des Landes
3. Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie
4. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkung

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 13.836

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 18.04.2021, 16 Uhr 68 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 13.836.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 12.212 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.354 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die dringende Empfehlung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis, in der Fieberambulanz oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Vorgabe, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: undefined

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Änderung der Corona- Verordnung des Landes

Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft und sind hier zu finden: undefined

3. Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie

Aus Anlass der zentralen Gedenkveranstaltung für die Todesopfer in der Corona-Pandemie in Berlin fand heute (18. April 2021) - zusätzlich zur Trauer-Beflaggung an städtischen Dienstgebäuden - ein stilles Gedenken auf dem Hauptfriedhof statt. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz hat zusammen mit den Sprechern des Forums der Religionen, den Dekanen der katholischen und der evangelischen Kirche in Mannheim, Karl Jung und Ralph Hartmann, mit Majid Koshlessan als Vertreter der Jüdischen Gemeinde, Talat Kamran, als Vertreter der muslimischen Gemeinden, am "Garten der Geschichte" an den Grabsteinen der Religionen der Opfer gedacht und Blumen zur Erinnerung an die Verstorbenen niedergelegt.

In Mannheim sind bislang 270 Menschen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. „All diese Menschen sind nicht nur eine statistische Zahl. Hinter den Zahlen stehen Schicksale und Lebensgeschichten. Daran wollen wir heute denken und mit den Angehörigen trauern. Das Gedenken an die Todesopfer macht uns aber auch deutlich, dass wir weiterhin mit aller Kraft gegen die Pandemie kämpfen müssen und dafür, dass Ärzte nicht in die Situation kommen, darüber entscheiden zu müssen, wer behandelt werden kann und wer diese Hilfe nicht erhalten kann,“ erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

4. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkung

Die Stadt Mannheim als Gesundheitsbehörde hat mit einer weiteren Allgemeinverfügung die in der Rechtsverordnung des Landes ab 19.04. vorgeschriebene Ausgangsbeschränkung ab einer Inzidenz von 100 verfügt, so dass diese nahtlos an die bestehende Ausgangsbeschränkung anschließt. Sie ist hier einzusehen.