• Startseite
  • Lokales
  • Baden Württemberg
  • Mannheim
  • POL-MA: Mannheim-Herzogenried: 20-jähriger BMW-Fahrer rast mit weit über 100 Sachen durch Mannheim - drei weitere Fahrzeuginsassen wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetzt angezeigt

412. Aktuelle Meldung zu Corona 19.04.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Neue Allgemeinverfügung
3. Corona-Arbeitsschutzverordnung
4. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1945

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 13.905/Drei weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 19.04.2021, 16 Uhr 69 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 13.905.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90 und zwei über 80 Jahre alte Frauen verstarben in einem Mannheimer Krankenhaus.

Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 273 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 12.221 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.411 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die dringende Empfehlung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis, in der Fieberambulanz oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Vorgabe, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: undefined

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. Neue Allgemeinverfügung

Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt gemäß § 20 Absatz 5 bis 7 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO), § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim eine Allgemeinverfügung zur Feststellung der Geltung der Rechtswirkungen des § 20 Absatz 5 bis 7 CoronaVO ab Mittwoch, dem 21.04.2021. Sie ist hier nachzulesen: undefined

Die Corona- Verordnung des Landes ist hier: undefined einzusehen.


3. Corona-Arbeitsschutzverordnung

Ab morgen (20.04.2021) tritt die zweite Änderungsverordnung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Damit haben alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen die Pflicht, Ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal in der Woche einen Test (PCR-Test oder professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests) anzubieten. Besteht ein tätigkeitsbedingtes erhöhtes Infektionsrisiko, beispielsweise durch eine Vielzahl von Personenkontakten, bei körpernahen Tätigkeiten oder wenn andere Personen einen Mund-Nase-Schutz nicht tragen müssen, so hat jeder Beschäftigte mindestens zweimal pro Woche ein Angebot zu erhalten.

Mehr unter www.mannheim.de/gewerbeaufsicht

Zu den FAQ des Bundesministeriums


4. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1945

Die Stadt Mannheim verschickt seit heute nach und nach ein Schreiben an alle Bürger*innen des Geburtsjahrgangs 1945 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Sie werden gebeten, den Briefeingang zu beachten. Die Schreiben erreichen die Bürger*innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle Mannheimer*innen in den Jahrgängen 1941/42/43/44 angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.