438. Aktuelle Meldung zu Corona 15.05.2021

corona
Stadt Mannheim


1. Aktuelle Fallzahlen
2. Bekanntmachung der Unterschreitung des Schwellenwertes 150 vom 15.05.21 der Stadt Mannheim
3. Hinweis auf die geltenden Regelungen für Ladenöffnungen bei Unterschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 - Öffnungen ab dem 17. Mai


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.762

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 15.05.2021, 16 Uhr, 38 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.762.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 14.019 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.450 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: undefined

Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert- Koch- Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.

Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. Bekanntmachung der Unterschreitung des Schwellenwertes 150 vom 15.05.21 der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 28b Abs. 2 S. 4 i.V.m. S. 1 und 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende

Bekanntmachung

Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten (15.05.2021: 102,0; 14.05.2021: 105,3 ; 12.05.2021: 133.9 ; 11.05.2021: 137,1 ; 10.05.2021: 118,1). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.

Die Rechtswirkung des § 28b Abs. 1 Ziffer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b IfSG tritt am 17.05.2021 ein.

Mannheim, den 15.05.2021


Dr. Peter Schäfer
Leiter Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt

Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden
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3. Hinweis auf die geltenden Regelungen für Ladenöffnungen bei Unterschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 - Öffnungen ab dem 17. Mai

Nachdem am 10.05.2021 im Stadtgebiet Mannheim die Unterschreitung des für den Bildungs- und Betreuungsbereich bedeutsamen Schwellenwerts von 165 bekannt gemacht werden konnte, stand als nächste maßgebliche Schwelle die Inzidenzzahl von 150 an. Die Sieben-Tages-Inzidenz hat nun an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 150 unterschritten, Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung. Ab dem übernächsten Tag treten dann die entsprechenden Maßnahmen in Kraft. In Mannheim hat die Zählung am 10.05., begonnen. Die Inzidenz lag laut RKI an diesem Tag bei 118,1. Bis heute Samstag, 15.05., wurde der Schwellenwert nicht überschritten. Damit gelten ab Montag, den 17. Mai folgende Regelungen:

Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig („Click and Meet“).

Dabei gilt:
- nur ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche
- die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt haben. Weitere Informationen zu Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sind unter undefined, die Verordnung selbst unter undefined zu finden.
- der Betreiber muss die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erheben
- der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt und
- in geschlossenen Räumen muss von jeder Kundin und jedem Kunden eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) getragen werden.

Weitere Lockerungen bei Unterschreiten des 150er-Inzidenz sieht der Paragraph § 28b des Infektionsschutzgesetzes nicht vor.

Die Bekanntmachung der Unterschreitung des Schwellenwertes 150 vom 15.05.21 der Stadt Mannheim kann hier eingesehen werden
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