Bekanntmachung gemäß Infektionsschutzgesetz

Rathaus5
Bekanntmachung der Unterschreitung des Schwellenwertes 150 vom 15.05.21 der Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 28b Abs. 2 S. 4 i.V.m. S. 1 und 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende

Bekanntmachung

Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten (15.05.2021: 102,0; 14.05.2021: 105,3 ; 12.05.2021: 133.9 ; 11.05.2021: 137,1 ; 10.05.2021: 118,1). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.

Die Rechtswirkung des § 28b Abs. 1 Ziffer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b IfSG tritt am 17.05.2021 ein.

Die Bekanntgabe kann hier eingesehen werden https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften