Bürgerentscheid zur BUGA weiter gültig: Verwaltungsgericht weist Klage ab

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Bürgerentscheid zur BUGA weiter gültig: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit heute bekanntgegebenem Urteil vom 11.12.2015 die Klage zweier Mannheimer Bürger abgewiesen, die den Bürgerentscheid zur BUGA 2023 angefochten hatten und dessen Wiederholung einklagen wollten. Die Klage war bereits unzulässig, da die Rechtsordnung die Anfechtung eines Bürgerentscheids nicht vorsieht und die Kläger nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht haben, sondern als Sachwalter fremder Rechte aufgetreten sind.