Datenverarbeitung nach § 7 CoronaVO weiterhin gültig

Corona - 09.06.2021

Die Stadt Mannheim erinnert daran, dass nach §17 Absatz 1 CoronaVO trotz weitreichender Lockerungen in Mannheim weiterhin die Datenverarbeitung nach § 7 CoronaVO in folgenden Bereichen gilt:

Rathaus5Stadt Mannheim

Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken, Archive und Studierendenwerke
Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich Museen, Galerien, Kinos, Autokinos, -theater und -konzerte sowie zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten
Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen
Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums
Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfungen
sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in § 24 Absatz 1 Nummer 1 aufgeführt
Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbetriebe, Barbershops, Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, Fitness- und Yogastudios sowie ähnliche Einrichtungen
Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des § 7, soweit dies nicht nach § 16 Absatz 1 vorgeschrieben ist
das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 GastG. Bei gastgewerblichen Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss die Datenverarbeitung nach § 7 nur bei externen Gästen vorgenommen werden.
Beherbergungsbetriebe und sonstige Einrichtungen, die Übernachtungsangebote gegen Entgelt anbieten, sowie Reisebusse im touristischen Verkehr
Messen, Ausstellungen und Kongresse
Vergnügungsstätten, einschließlich Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und Wettannahmestellen
Sonnenstudios
Tierpensionen
Saunen und ähnliche Einrichtungen
Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang und
Freizeitparks sowie sonstige Freizeiteinrichtungen, auch außerhalb geschlossener Räume, einschließlich Ausflugsschifffahrt, Museumsbahnen sowie touristischen Seilbahnen.
In Mannheim können die Kontaktdaten digital mit der LUCA-App erfasst werden.