465. Aktuelle Meldung zu Corona 11.06.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Aktuelle Impfzahlen
3. Zahl der positiven Schnelltestungen
4. AV Maskenpflicht und Alkoholverbot wird aufgehoben
5. Stadt erlässt angepasstes, nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol im Jungbusch und auf der Neckarwiese
6. Mobile Corona-Impfteams auf der Rheinau: Erstimpfungen im Nachbarschaftshaus und im Impfbus
7. Mobile Corona-Impfteams auf der Hochstätt: Nur Zweitimpfungen möglich
8. Impfzentrum: Digitaler Impfpass für Zweitimpfungen ab Montag
9. Mitteilungen des Landes: Baden-Württemberg startet am Montag mit digitalem Impfnachweis / Bereits in den Impfzentren geimpfte Personen erhalten Nachweis per Post
10. Stadt passt Bar-Ticketverkauf für Freibäder an


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.271

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 11.06.2021, 16 Uhr, elf weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.271.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 70 Jahre alte Frau ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 302 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.608 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 361 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter: undefined
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend. Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 10.06.2021 (Stand: Donnerstag, 21 Uhr) wurden in Mannheim 206.135 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. Dabei handelt es sich um 130.622 Erstimpfungen und um 75.513 Zweitimpfungen.
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

3. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 6. Juni 2021 (KW 22) hat das Gesundheitsamt 56 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 8 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 8 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 8 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 22. Kalenderwoche von 63 neuen positiven Fällen 12,7 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 22. Kalenderwoche 129.751 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.

4. AV Maskenpflicht und Alkoholverbot wird aufgehoben

Die Allgemeinverfügung (AV) vom 21.05.2021 zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot der Stadt Mannheim wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Eine entsprechende AV zur Aufhebung hat die Stadt heute erlassen, sie tritt morgen, 12.06.2021, in Kraft und kann hier eingesehen werden: undefined

Bezüglich der Maskenpflicht sind derzeit die Regelungen in § 3 der Corona-Verordnung des Landes ausreichend. Diese sehen bereits eine Maskenpflicht in Bereichen und Situationen, in denen eine besonders hohe Infektionsgefahr besteht, vor. Die weitergehenden Anordnungen einer Maskenpflicht durch eine AV der Stadt sind bei dem aktuellen Infektionsgeschehen derzeit nicht notwendig. In den letzten Wochen hat sich das Infektionsgeschehen in Mannheim erfreulich entwickelt: Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist im Stadtkreis Mannheim stark gesunken. Eine Überlastung des regionalen Gesundheitssystems ist aktuell nicht mehr zu befürchten, bedingt durch den starken Rückgang der Fallzahlen ist aktuell auch die Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt wieder nahezu lückenlos möglich.

5. Stadt erlässt angepasstes, nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol im Jungbusch und auf der Neckarwiese

Die Stadt Mannheim erlässt für den Jungbusch und die Neckarwiese ein zeitlich begrenztes Verbot zum Verkauf und Konsum von Alkohol an Wochenenden. Ab dem 12. Juni darf freitags und samstags zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkauf angeboten werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist freitags und samstags von 24 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Die Stadt Mannheim hat hierzu heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot ist zunächst bis zum 10. Juli 2021 befristet.

Ausgenommen von der Allgemeinverfügung ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie, jedoch nur für den Verzehr an Ort und Stelle. Die Verfügung schließt bezüglich des Verkaufsverbots von Alkohol an die Schließzeit der Außengastronomie im Jungbusch, die um 23 Uhr beginnt, an. Die Innengastronomie darf weiterhin bis zur Sperrstunde um 1 Uhr geöffnet bleiben und Alkohol verkaufen, sofern dieser vor Ort konsumiert wird.

Aufgrund des zu erwartenden guten Wetters am Wochenende und den Corona-bedingten Schließungen von Clubs und Diskotheken ist erneut mit einem erhöhten Besucheraufkommen im Ausgehviertel zu rechnen. Bereits im vergangenen Jahr hat sich diese Maßnahme der Stadt bewährt, um alkoholbedingten Störungen sowie Verstößen gegen die Corona-Verordnung entgegen zu wirken. Polizei, Ordnungsdienst und die sogenannten „Nachtschicht-Mitarbeiter“ sind auch weiterhin im Jungbusch im Einsatz, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.
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6. Mobile Corona-Impfteams auf der Rheinau: Erstimpfungen im Nachbarschaftshaus und im Impfbus

Von Montag, 14. Juni, bis Sonntag, 20. Juni, wird das Impfzentrum Mannheim Vor-Ort-Impfungen auf der Rheinau durchführen. Die Impfungen werden von mobilen, fachlich geschulten Teams durchgeführt. Das Impfangebot dort richtet sich an alle auf der Rheinau mit Hauptwohnung gemeldeten Personen über 18 Jahren. Geimpft wird mit dem Impfstoff Moderna.

Das Mobile Pop-Up-Impfzentrum wird ab Montag, 14. Juni, 9:30 bis 14:30 Uhr im Nachbarschaftshaus, Rheinauer Ring 101, angeboten. Ab Dienstag sind Impfungen dann bereits 30 Minuten früher, sprich ab 9 Uhr möglich. Zwei Mobile Impfteams werden dort für die Bewohner*innen der Rheinau bereitstehen. Zudem wird ein Impfbus mit einem mobilen Impfteam an einem Standort auf der Rheinau impfen und die Bewohner*innen über das Impfangebot informieren. Der Impfbus steht im gleichen Zeitraum in der Durlacher Str. 102. Das Angebot des Impfbusses richtet sich in erster Linie an die Anwohner*innen im direkten Umfeld des angefahrenen Standorts. Wenn die Impfkapazitäten ausreichen, steht das Angebot auch allen anderen Personen über 18 Jahren zur Verfügung, die mit Hauptwohnung in Rheinau gemeldet sind.

Die zweite Impfdosis erhalten Bewohner*innen der Rheinau im entsprechenden Zeitabstand ebenfalls vor Ort. Der Termin für die Zweitimpfung wird bei der Erstimpfung vergeben.

Quartiers- bzw. Stadtteilimpfungen wurden bereits auf der Hochstätt, in der Neckarstadt-West sowie im Stadtteil Waldhof und Luzenberg durchgeführt. Grund für die Sonderimpfaktionen in Quartieren und Stadtteilen sind die hohen Inzidenzen, bei gleichzeitig niedriger Impfquote.

7. Mobile Corona-Impfteams auf der Hochstätt: Nur Zweitimpfungen möglich

Ab Montag, 14. Juni, bis Sonntag, 20. Juni, wird das Impfzentrum Mannheim für die Zweit-Impfungen auf der Hochstätt im Einsatz sein. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die bei der Vor-Ort-Impfung vor sechs Wochen ihre Erstimpfung im Quartiersbüro der Hochstätt erhalten haben und deren Zweitimpfung nun ansteht.

Bei der Erstimpfung wurden die Termine für die Zweitimpfung bereits vergeben. Die Impflinge werden gebeten, ihren Termin einzuhalten, um einen vollständigen Impfschutz zu erhalten. 14 Tage nach der Zweitimpfung gelten Personen als vollständig geimpft. Die Zweitimpfungen finden an gleicher Stelle wie die Erstimpfungen, im Quartiersbüro der Hochstätt, statt. Wie bei den Erstimpfungen im Quartier kommt auch für die Zweitimpfungen der Impfstoff Moderna zum Einsatz.

8. Impfzentrum: Digitaler Impfpass für Zweitimpfungen ab Montag

Personen, die ab Montag, 14. Juni, ihren Zweit-Impftermin im Mannheimer Impfzentrum haben, sollen beim Impftermin automatisch die Daten für den digitalen Impfpass erhalten. Auch auf der Hochstätt soll ab Montag der digitale Impfausweis ausgestellt werden. Auf der Hochstätt finden ab Montag nur Zweitimpfungen statt, die Termine wurden bereits bei der Erstimpfung vor Ort vergeben.

Die Nutzung des digitalen Impfnachweises ist freiwillig. Analoge Bescheinigungen, wie der Impfpass, behalten ihre Gültigkeit als Nachweis der vollständigen Impfung (14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung). Das Land erklärt in einer Mitteilung, dass bereits in Impfzentren geimpfte Personen den Nachweis per Post erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Landes zum digitalen Impfpass (siehe unten).

9. Mitteilungen des Landes: Baden-Württemberg startet am Montag mit digitalem Impfnachweis / Bereits in den Impfzentren geimpfte Personen erhalten Nachweis per Post

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Technische Voraussetzungen erfüllt / Digitaler Impfnachweis wird Alltag vieler Menschen erleichtern / Gelber Impfpass weiterhin gültig“

Ab Montag, den 14. Juni 2021, werden in den Impfzentren in Baden-Württemberg nach der Zweitimpfung digitale Impfnachweise ausgegeben. Diese können dann durch einen QR-Code von Smartphone-Apps ausgelesen werden, sodass der gelbe Impfpass nicht mehr mitgeführt werden muss. Bürgerinnen und Bürger, die bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, bekommen den digitalen Impfnachweis in den nächsten Wochen automatisch per Post zugeschickt. Wer die Impfungen beim Hausarzt / bei der Hausärztin erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung aufsuchen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Arztpraxen werden ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können. Das digitale Zertifikat ist ein zusätzliches Angebot zum gelben Impfausweis, der als Ausweisdokument seine Gültigkeit behält.

„Baden-Württemberg hat zügig die technischen Voraussetzungen geschaffen. Auch der bundesweite Testlauf in der vergangenen Woche lief sehr erfolgreich, wir sind startklar“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (10. Juni) in Stuttgart. „Der digitale Impfnachweis wird den Alltag vieler Menschen im Land erleichtern. Wir gehen davon aus, dass der Bund bis dahin auch die letzten technischen Fragen bei der App gelöst hat und auch diese am Montag an den Start geht. Ein Smartphone ist aber keine zwingende Voraussetzung – auch ohne ein entsprechendes Gerät ist der Nachweis gültig. Auch der gelbe Impfausweis wird weiterhin akzeptiert.“

Für bereits früher erfolgte Impfungen stellen ab Montag erste Apotheken bundesweit nachträglich digitale Impfzertifikate aus. Teilnehmende Apotheken kann man nach Informationen des Bundes in den kommenden Tagen online unter undefined finden.
Voraussetzung ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Auch Arztpraxen werden die digitalen Impfzertifikate ausstellen können, sowohl für die Menschen, die durch den Arzt / die Ärztin geimpft wurden, als auch für andere. Die dafür notwendige Softwarelösung – das Ausstellen der Impfzertifikate soll direkt aus dem Praxisverwaltungssystem erfolgen – steht derzeit allerdings noch nicht zur Verfügung. Erst ab Mitte Juli werden auch die Arztpraxen technisch in der Lage sein, das Impfzertifikat auszustellen. Bis dahin sind die Praxen mit Impfungen vollständig ausgelastet.

Impfdokumentationssoftware ermöglicht automatische Erstellung und Versand

Die schnelle Einführung des digitalen Impfnachweises ist in Baden-Württemberg durch die Nutzung der Impfdokumentationssoftware des Landes esQlab.online des Unternehmens Gradient möglich. Nach erfolgter vollständiger Impfung wird ein QR-Code erstellt, mit dem die Nutzerinnen und Nutzer nach der Installation einer kostenfreien App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) den digitalen Impfnachweis direkt auf ihr Smartphone laden können. Die Überprüfung des Impfstatus erfolgt mit der CovPassCheck-App. Mit ihr kann der Impfstatus – ähnlich wie der QR-Code eines Flug- oder Bahntickets – gescannt werden.

Weitere Informationen unter: undefined

10. Stadt passt Bar-Ticketverkauf für Freibäder an

Pünktlich zum Beginn der warmen Jahreszeit haben nun auch in diesem Jahr alle vier städtischen Freibäder geöffnet. Das Konzept des Fachbereichs Sport und Freizeit für den Ticketverkauf der stadteigenen Freibäder beruht darauf, die Vorgaben der Verordnung des Landes zum einen bestmöglich, aber zum anderen auch kundenorientiert umzusetzen. Durch die Einführung des Online-Ticketsystems unter www.schwimmen-mannheim.de wird neben der Möglichkeit des Kartenerwerbs auch die gesetzlich vorgeschriebene Kontaktdatenerfassung sichergestellt.

„Mit dem Online-Ticketing schaffen wir es, Warteschlangen an den Kassen zu reduzieren und unnötige Zettelwirtschaften zu vermeiden. Das digitale Buchungssystem wird von den Mannheimerinnen und Mannheimern sehr gut angenommen: Mehr als 97 Prozent aller Buchungen gehen hierüber ein“, erläutert Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. Für Menschen ohne Internetzugang wird zusätzlich ein „Vor-Ort-Barverkauf“ für Freibadtickets angeboten. Beide Systeme werden stufenweise weiter optimiert, um den Kundenwünschen, die an den Fachbereich Sport und Freizeit herangetragen wurden, zu entsprechen.

Bereits ab morgen (12. Juni) ist es möglich, Tickets für die Freibäder bis zu sieben Tage im Voraus zu erwerben. Vorher war dies nur bis vier Tage im Voraus möglich.

Um den Erwerb im Barverkauf zu erleichtern und aufs gesamte Stadtgebiet auszudehnen, wird dieser ab Montag, 21. Juni, in allen vier Freibädern der Stadt Mannheim mindestens einmal pro Woche angeboten: Im Herzogenriedbad können dann montags und freitags zwischen 7.30 Uhr und 10.30 Uhr Tickets für jeweils sieben Tage im Voraus im Barverkauf erworben werden. Im Carl-Benz-Bad steht dieser Service donnerstags von 9 bis 10.30 Uhr, im Freibad Sandhofen dienstags von 9 bis 10.30 Uhr und im Parkschwimmbad Rheinau mittwochs von 9 bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Die Zeiten wurden so gewählt, dass sie nicht gleichzeitig mit dem Frühschwimmen stattfinden. So wird der Vorgabe der Landes-Verordnung, eine Schlangenbildung zu vermeiden, entsprochen.