Silvester: Stadt ruft zu Rücksicht auf

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Silvester: Stadt ruft zu Rücksicht auf

Am 31. Dezember ist es wieder so weit: Der Jahreswechsel steht an – und mit ihm ein buntes Feuerwerk und jede Menge Knallkörper. Der Startschuss für den Verkauf fällt in diesem Jahr am Dienstag, dem 29. Dezember. Bis einschließlich Donnerstag, den 31. Dezember, dürfen Feuerwerksartikel – so genannte Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 – erworben werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen vor Ort im Handel nur innerhalb geschlossener Verkaufsräume und nur an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
 
Abgebrannt werden dürfen Raketen, Böller und Co. ab dem 31. Dezember, 00:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr.
Um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Auch in der Nähe von Fachwerkhäusern und Gebäuden mit Reetdach dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
Feuerwerke sind explosionsgefährdete Stoffe und potenziell gefährlich. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, folgende Hinweise zu beachten:
 
• Bitte vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper sorgfältig die Gebrauchsanweisung lesen. Die meisten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur im Freien gezündet werden.
• Achten Sie beim Zünden der Feuerwerkskörper auf die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands zu Ihnen und anderen Menschen. Ein ausreichender Abstand sollte auch zu Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen sowie Bäumen eingehalten werden.
• Feuerwerkskörper niemals selbst basteln und im Handel erworbene Artikel nicht verändern.
• Kaufen Sie keine Böller auf dem Schwarzmarkt oder im Internet. In Deutschland dürfen nur zugelassene und zertifizierte Feuerwerkskörper verkauft, erworben und abgebrannt werden. Achten Sie daher auf die behördliche Zulassung, zu erkennen an einer aufgedruckten Kennziffer, beginnend mit den Buchstaben „BAM“ (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
• Bitte keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an Kinder oder Jugendliche weitergeben.
• „Blindgänger“ nicht aufheben oder erneut zünden.
• Als „Abschussrampen“ für Raketen eignen sich mit Wasser oder Sand gefüllte Flaschen mit engem Hals.
• Geschlossene Fenster und Türen (auch Kellerfenster, Balkontüren und Dachfenster) schützen vor brandgefährlichen „Querschlägern“.
• Keine Wunderkerzen in den Weihnachtsbaum hängen. Der trockene Baum kann explosionsartig abbrennen.
• Das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit, auch das Verschießen von pyrotechnischen Geschossen, ist auch an Silvester verboten.
 
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerkskörpern sichert allen einen gefahrlosen Start ins neue Jahr.