482. Aktuelle Meldung zu Corona 28.06.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern
3. Verlängerung der Allgemeinverfügung zu Testungen an Kindertagesstätten
4. Corona-Schutzimpfung: Vor-Ort-Impfungen und Impfzentrum
5. Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle bleibt bei 16.342

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 28.06.2021, 16 Uhr, keine weiteren Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim bleibt deshalb bei insgesamt 16.342.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.911 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 128 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: undefined

Die Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern

Die Stadt Mannheim hat am 29. April 2021 eine Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 28. Juni 2021 verlängert wurde. Mit der heute erlassenen Allgemeinverfügung wird diese nun bis zum 26. Juli 2021 verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter. Die Allgemeinverfügung vom 29. April 2021 sowie die Allgemeinverfügung zur Verlängerung vom 28. Juni 2021 finden Sie hier: undefined

3. Verlängerung der Allgemeinverfügung zu Testungen an Kindertagesstätten

Die Stadt Mannheim hat am 15. April 2021 eine Allgemeinverfügung zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die zunächst bis zum 9. Mai befristet war. Mit der heute erlassenen Allgemeinverfügung wird diese bis zum 26. Juli erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter. Die Allgemeinverfügung vom 15. April 2021 sowie die Allgemeinverfügung zur Verlängerung von 28. Juni 2021 finden Sie hier: undefined

4. Corona-Schutzimpfung: Vor-Ort-Impfungen und Impfzentrum

Seit Montag, 21. Juni, hat das Impfzentrum der Stadt Mannheim Vor-Ort-Impfungen im Jungbusch durchgeführt. Die Aktion wurde gestern, Sonntag, 27. Juni, abgeschlossen. „Um die Pandemie nachhaltig zurückzudrängen, ist es wichtig, weiterhin schnell zu impfen. Je mehr Personen jetzt über den Sommer vollständig geimpft werden, desto besser ist unsere Ausgangslage für den Herbst und gegen Virusmutationen. Mit den niedrigschwelligen Angeboten der Vor-Ort-Impfungen gelingt es uns, die Impfquote zu erhöhen. Davon profitieren alle Menschen in Mannheim,“ erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Aktuell impfen die mobilen Corona-Impfteams auf der Schönau mit dem Impfstoff Moderna. Das Impfangebot dort richtet sich an alle auf der Schönau mit Hauptwohnung gemeldeten Personen über 18 Jahren. Das Mobile Pop-Up-Impfzentrum wird bis Sonntag 04. Juli, von 9:00 bis 14:30 Uhr im Kulturzentrum im Siedlerheim, Bromberger Baumgang 6, angeboten. Zudem steht ein Impfbus mit einem mobilen Impfteam im gleichen Zeitraum auf dem Parkplatz an der Endhaltestelle in der Ortelsburger Straße. Für die Erstimpfungen vor Ort ist kein Termin notwendig. Die zweite Impfdosis erhalten Bewohnerinnen und Bewohner der Schönau im entsprechenden Zeitabstand ebenfalls vor Ort. Der Termin für die Zweitimpfung wird bei der Erstimpfung vergeben.

In der Neckarstadt-West finden bis Sonntag, 04. Juli, nur Zweitimpfungen statt. Die Termine für die Zweitimpfungen wurden bereits bei den Erstimpfungen sechs Wochen zuvor vergeben, geimpft wird von 9 bis 14:30 Uhr.

Grund für die Sonderimpfaktionen in Quartieren und Stadtteilen sind überdurchschnittliche Inzidenzen, eine hohe Wahrscheinlichkeit schwererer Verläufe und eine niedrige Impfquote.

Weiterhin ist eine Impfung auch im Impfzentrum auf dem Maimarktgelände möglich. Aktuell werden immer wieder neue Termine eingestellt. Die Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Per Telefon unter 116 117
Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Mannheimerinnen und Mannheimer können sich im zentralen Impfzentrum in Mannheim oder einem anderen Impfzentrum in Baden-Württemberg impfen lassen.

5. Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 28. Juni 2021.Die ab 28. Juni 2021 gültige Corona-Verordnung finden Sie hier.
Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona hat das Land hier für Sie zusammengestellt.

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