545. Aktuelle Meldung zu Corona 03.09.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Zahl der positiven Schnelltestungen
3. Reiseassoziierte Fälle
4. Impfstatus
5. Impfen
6. Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

1. Aktuelle Fallzahlen

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.09.2021, 16 Uhr, 91 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 17.633.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 16.378 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 948 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
undefined

Inzidenz für Mannheim:
undefined

2. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 23. August bis zum 29. August 2021 (KW 34) hat das Gesundheitsamt 91 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 44 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 44 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 44 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 34. Kalenderwoche von 309 neuen positiven Fällen 14,2 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 34. Kalenderwoche 46.697 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.

Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.

Der Anteil unter den PCR-Bestätigten durch die positiven Schnelltestungen ist im Vergleich zu letzter Woche stark gesunken. Lag der Anteil in KW 33 noch bei 54,1 Prozent, sind es in KW 34 lediglich 14,2 Prozent. Dennoch bleiben Schnelltestungen im Hinblick auf die Unterbrechung von Infektionsketten und die weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens sehr wichtig, insbesondere im Hinblick auf die neue Corona-Verordnung des Landes, die seit Montag, den 16.08. gilt. Demnach erhalten unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz Personen, die weder geimpft noch genesen sind, lediglich mit einem Test (PCR/Schnelltest) Zutritt zu definierten Anlässen.

3. Reiseassoziierte Fälle

Von den insgesamt 309 positiven Fällen, die dem Gesundheitsamt in der 34. Kalenderwoche gemeldet wurden, sind 113 Fälle reiseassoziiert. Reiserückkehrende können sich auf den folgenden Internetseiten der Stadtverwaltung Mannheim darüber informieren, was es bei Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten gilt: undefined

4. Impfstatus

Von den insgesamt 309 positiven Fällen in der KW 34 sind 227 Fälle nicht geimpft, 22 Fälle waren einmal und 60 Fälle vollständig geimpft. Der mehrheitliche Anteil der Ungeimpften unter den Infizierten unterstreicht die Bedeutung der Impfung mit dem dadurch möglichen individuellen Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen der Corona-Infektion. Daneben ist durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch der Schutz von den Menschen möglich, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass sich auch vollständig geimpfte Personen infizieren können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Deshalb sollten auch vollständig Geimpfte die AHA-Regeln konsequent einhalten.

5. Impfen

La Ola statt Corona – Du entscheidest über die Welle: Impfbus vor Heimspielen

Unter dem Motto „La Ola statt Corona – Du entscheidest über die Welle“ soll der Impfbus mit einem mobilen Impfteam des Mannheimer Impfzentrums in den nächsten Wochen immer wieder bei Heimspielen der Adler, Rhein-Neckar-Löwen und des SV Waldhof zum Einsatz kommen, um Sportfans und Interessierten vor Spielbeginn ein Impfangebot zu machen. Die Stadt wird rechtzeitig im Voraus ankündigen, wenn der Bus vor einem Spiel stehen wird.

Die Stadt ruft alle noch nicht geimpften Besucherinnen und Besucher der Sportereignisse auf, das Angebot zu nutzen. Bei folgenden Heimspielen können sich Interessierte vor Spielbeginn direkt am Veranstaltungsort impfen lassen:

Impfbus beim SV Waldhof-Heimspiel am 04.09.

Beim Heimspiel zwischen dem SV Waldhof gegen Türkgücü München am 04.09.2021 gibt es die Möglichkeit, sich im mobilen Impfbus vor Ort am Carl-Benz-Stadion impfen zu lassen. Der mobile Impfbus wird ab 12 Uhr bis Spielbeginn am Eingang des Stadions stehen. Die Impfungen werden ohne vorherigen Termin durchgeführt und können sowohl Erst- als auch Zweitimpfung sein. Als Impfstoff wird Biontech verwendet. Im Falle einer Erstimpfung erfolgt die Zweitimpfung nach drei Wochen im Impfzentrum.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Im Falle eines anschließenden Stadionbesuchs ist zwingend ein negativer Schnelltest am Einlass vorzuzeigen, da Personen erst 14 Tage nach der Zweitimpfung als geimpft gelten.


Impfbus beim Adler-Heimspiel am 04.09.

Beim Heimspiel zwischen den Adlern Mannheim gegen den finnischen Eishockeyverein Lukko am 04.09.2021 gibt es die Möglichkeit, sich im mobilen Impfbus vor Ort an der SAP-Arena impfen zu lassen. Der mobile Impfbus wird ab 18 Uhr bis Spielbeginn an der SAP-Arena stehen. Die Impfungen werden ohne vorherigen Termin durchgeführt und können sowohl Erst- als auch Zweitimpfung sein. Als Impfstoff wird Biontech verwendet. Im Falle einer Erstimpfung erfolgt die Zweitimpfung nach drei Wochen im Impfzentrum.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Im Falle eines anschließenden Stadionbesuchs ist zwingend ein negativer Schnelltest am Einlass vorzuzeigen, da Personen erst 14 Tage nach der Zweitimpfung als geimpft gelten.

Impfbus beim Löwen-Heimspiel am 12.09.

Beim Heimspiel zwischen den Rhein-Neckar-Löwen gegen den SC Magdeburg am 12.09.2021 gibt es die Möglichkeit, sich im mobilen Impfbus vor Ort an der SAP-Arena impfen zu lassen. Der mobile Impfbus wird von 12 - 14 Uhr an der SAP-Arena stehen. Die Impfungen werden ohne vorherigen Termin durchgeführt und können sowohl Erst- als auch Zweitimpfung sein. Als Impfstoff wird Biontech verwendet. Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis oder einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Im Falle eines anschließenden Stadionbesuchs ist zwingend ein negativer Schnelltest am Einlass vorzuzeigen, da Personen erst 14 Tage nach der Zweitimpfung als geimpft gelten.

Impfbus auf Supermarkt-Parkplätzen

In den nächsten Wochen wird der Impfbus immer wieder verschiedene Supermarkt-Parkplätze in Mannheim anfahren, um Interessierten eine einfache und spontane Impfung wohnortnah anzubieten. Die Stadt wird rechtzeitig im Voraus ankündigen, wenn der Bus auf einem Supermarkt-Parkplatz stehen wird.

Der Impfbus wird zunächst auf folgendem Supermarkt-Parkplatz stehen:

Impfbus auf dem Marktkauf-Parkplatz in Wohlgelegen vom 06.-08.09

Der mobile Impfbus wird von Montag bis Mittwoch (06.-08.September) am Marktkauf in Wohlgelegen, Friedrich-Ebert-Straße 100, 68167 Mannheim, stehen. Geimpft wird ohne Termin jeweils von 9.00 bis 14.30 Uhr mit dem Impfstoff von Moderna. Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis oder einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Mobiles Corona-Impfteam beim Spinelli-Fest der BUGA 23 am 12.09.

Am Sonntag, 12.09, gibt es die Möglichkeit, sich von einem mobilen Impfteam des Mannheimer Impfzentrums beim Spinelli-Fest der BUGA 23 impfen zu lassen. Geimpft wird von 11-17 Uhr auf dem Spinelli Gelände der BUGA 23, Spinelliplatz 4, 68259 Mannheim. Die Impfungen werden ohne vorherigen Termin durchgeführt und können sowohl Erst- als auch Zweitimpfung sein. Als Impfstoff wird Biontech verwendet. Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis oder einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Einlass auf das Spinelli-Fest ist nur für geimpfte (14 Tage nach der Zweitimpfung), genesene oder getestete Personen und nach vorheriger Anmeldung möglich. In Kürze können sich Interessierte über die Homepage www.buga23.de anmelden.

Laufende und kommende Impfaktionen

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.


Öffnungszeiten des Impfzentrums Mannheim / Impfungen auch ohne Termin

Weiterhin sind Impfungen im Mannheimer Impfzentrum bis 30. September auch ohne Termin möglich. Damit können Interessierte spontan und flexibel zu den gültigen Öffnungszeiten montags bis samstags von 11.30 Uhr bis 19 Uhr zur Impfung ins Impfzentrum kommen. Dies gilt sowohl für die Erst- als auch die Zweitimpfung. Bei der Zweitimpfung sind die Mindestabstände zwischen den beiden Impfungen einzuhalten.

Ab 01. September sind für bestimmte Personengruppen sechs Monate nach Abschluss der Erst- und Zweitimpfung auch Auffrischungsimpfungen möglich. Weitere Informationen sowie nähere Informationen zu den zur Auffrischungsimpfung berechtigten Personen finden Sie hier.

Öffnungszeiten bis 30. September – ohne Termin: Mo-Sa, 11.30 Uhr bis 19 Uhr, sonntags geschlossen.

6. Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. Zur ungekürzten Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

undefined