Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zu Testungen an Kindertagesstätten und zur Meldepflicht betrieblicher Cluster Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zu Testungen von Kita-Kindern vom 23. September 2021

23.09.2021
Rathaus5
Die Stadt Mannheim hat am 15. April 2021 eine Allgemeinverfügung (AV) zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die zunächst bis zum 23. September 2021 verlängert wurde. Durch die nun erlassene Allgemeinverfügung wird diese ersetzt.
Gemäß der Allgemeinverfügung wird wie auch bisher von nicht immunisierten Kindern, die in Kindergärten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) oder Betreuungsangeboten für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten in der Regel zweimal pro Woche der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt. Hiervon gibt es bestimmte Ausnahmen.
Die AV Kita gilt bis einschließlich 21.10.2021.
Nun gilt jedoch für nicht-immunisierte Beschäftigte in Kindertagesstätten nach der aktuellen CoronaVO Kita des Landes unmittelbar eine arbeitstägliche Testpflicht.
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Verlängerung der Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster vom 25. August 2021 der Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim hat am 29. April 2021 eine Allgemeinverfügung (AV) zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 23. September 2021 verlängert wurde. Mit der heute erlassenen Allgemeinverfügung wird diese nun bis zum 21. Oktober 2021 erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter.

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