574. Aktuelle Meldung zu Corona 14.10.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Neue Coronaverordnung des Landes
3. Meldung des Landes: Geänderte Corona-Verordnung des Landes tritt am 15. Oktober 2021 in Kraft / Einführung eines 2G-Optionsmodells / Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt
4. Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum
5. Impfbus-Einsätze bis Sonntag, 24. Oktober
6. Mobiles Corona-Impfteam auf der Hochstätt
7. Laufende und kommende Impfaktionen ohne Termin
8. Impfen seit 01. Oktober


1. Aktuelle Fallzahlen - Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 19.719

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 14.10.2021, 16 Uhr, 66 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 19.719.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 18.373 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.033 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
undefined

Inzidenz für Mannheim:
undefined

Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte (bzw. Einmal- Geimpfte) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.


2. Neue Coronaverordnung des Landes

Mit Beschluss vom 13. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 15. Oktober 2021 in Kraft und sind hier zu finden: undefined


3. Meldung des Landes: Geänderte Corona-Verordnung des Landes tritt am 15. Oktober 2021 in Kraft / Einführung eines 2G-Optionsmodells / Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt

Das baden-württembergische Kabinett hat am Mittwoch (13. Oktober 2021) einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Die damit verbundenen Regelungen treten am Freitag, den 15. Oktober 2021 in Kraft. Die bereits mit der letzten Verordnung eingeführten Stufen (Basis-, Warn- und Alarmstufe) sowie die damit verbundenen Regelungen bleiben bestehen. Neu ist die Einführung eines sogenannten 2G-Optionsmodells in der Basisstufe. Entscheiden sich Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen für die 2G-Option, lassen also nur Geimpfte und Genesene zu, müssen die Gäste keine Maske mehr tragen. Zudem unterliegen Veranstaltungen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern keiner Personenobergrenze mehr, wie es bislang für Großveranstaltungen (bis max. 25.000 Personen) der Fall war.

„Wir beobachten derzeit ein stabiles Infektionsgeschehen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (13. Oktober 2021) in Stuttgart. „Die Zahlen bewegen sich auf einem Plateau, nach wie vor sind es überwiegend nicht geimpfte Personen, die mit schweren Verläufen auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Gleichzeitig ist die Impfquote weiter angestiegen. Deshalb ermöglichen wir Veranstaltern und Anbietern mit dem Optionsmodell mehr Flexibilität.“ Dennoch warnte Lucha vor zu großer Sorglosigkeit: „Die Bewährungsprobe steht uns noch bevor, wenn sich die Menschen im Herbst und Winter wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten. Mit unseren Stufen haben wir jedoch ein gut durchdachtes sowie mit Expertinnen und Experten aus der Praxis eng abgestimmtes Konzept, um frühzeitig zu reagieren, wenn dem Gesundheitssystem die Überlastung droht.“

Auf der Basis eines entsprechenden Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz wird geregelt, dass sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt darüber hinaus künftig auch in der Basisstufe zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen müssen. Dies galt bislang in Baden-Württemberg nur für die Warn- und Alarmstufe. Bereits jetzt sind Arbeitgeber nach der sogenannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes verpflichtet, ihren Beschäftigten solche Tests zweimal wöchentlich anzubieten – allerdings sind diese freiwillig. Für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mit Außenkontakt gilt fortan eine Testverpflichtung, mit der ein Gleichklang zu dem mit einem 3G-Nachweis stattfindenden Publikumsverkehr herbeigeführt wird.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

• Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht für den Publikumsverkehr in der Basisstufe (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 5 CoronaVO).

• Ausweitung der Möglichkeit der Datenerhebung auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen (vgl. § 8 CoronaVO).

• Aufhebung der Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmenden bei Großveranstaltungen, sofern ausschließlich immunisierten Personen Zutritt gewährt wird (vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 CoronaVO). Neben geimpften oder genesenen Personen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen.

• Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen; der Zutritt ist nur für immunisierte Personen zulässig (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 CoronaVO).

• Ausweitung der zweimal wöchentlichen Testannahmepflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt auch in der Basisstufe (vgl. § 18 CoronaVO).


Basis-, Warn- und Alarmstufe

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.


4. Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8:00 bis 16:30 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung Erst- und Zweitimpfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer möglich. Termine können vereinbart werden unter www.umm.de/impfpunkt.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.


5. Impfbus-Einsätze bis Sonntag, 24. Oktober

Bei den kommenden Impfbus-Einsätzen gibt es die Möglichkeit, sich einfach und ohne Termin im mobilen Impfbus impfen zu lassen:

Freitag, 15. Oktober, von 9 bis 14.30 Uhr, Marktplatz

Samstag, 16. Oktober, von 13 bis 19 Uhr, Wasserturm

Sonntag, 17. Oktober, von 14 bis 16.30 Uhr, vor dem Adler-Mannheim-Heimspiel an der SAP-Arena

Montag, 18. Oktober, von 12 bis 18 Uhr, Marktplatz

Von Dienstag, 19. Oktober, bis Donnerstag, 21. Oktober, jeweils von 12 bis 18 Uhr, Sandhofen, Frankenthaler Str. 129, 68307 Mannheim

Freitag, 22. Oktober, von 12 bis 18 Uhr, Marktplatz

Samstag, 23. Oktober, von 11.30 bis 15 Uhr, vor dem SV-Waldhof-Spiel am Carl-Benz-Stadion

Sonntag, 24. Oktober, von 12 bis 18 Uhr, Haupteingang Luisenpark

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit Biontech oder Johnson&Johnson (bitte beachten: Moderna ist in geringen Mengen nur für Zweitimpfungen vorhanden). Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.


6. Mobiles Corona-Impfteam auf der Hochstätt

Bis Samstag, 16. Oktober, ist das mobile Impfteam im Quartierbüro auf der Hochstätt im Einsatz. Donnerstag und Freitag wird von 12 bis 18 Uhr geimpft, am Samstag von 12 bis 17 Uhr. Die Impfungen finden ohne Termin statt. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.
Bitte beachten: Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.


7. Laufende und kommende Impfaktionen ohne Termin

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.


8. Impfen seit 01. Oktober

Die Impfzentren in Baden-Württemberg sind seit 01. Oktober planmäßig geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können weiterhin Termine bei der Hausarztpraxis bzw. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich.

Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: undefined) den Standort der nächstgelegenen Corona- Schwerpunktpraxis finden.

Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.