POL-MA: Mannheim: 38-Jähriger wegen Verdachts des besonders schweren Falls des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung in Untersuchungshaft

02.11.2021 – 16:05

Polizeipräsidium Mannheim

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Mannheim (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde ein 38-Jähriger dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.

Der 38-Jährige bulgarische Staatsangehörige steht im dringenden Verdacht, am späten Sonntagabend einen Polizeibeamten tätlich mittels Faustschlägen angegriffen und hierdurch verletzt zu haben.

Der Polizeibeamte war gegen 21:50 Uhr gemeinsam mit zwei weiteren Beamten in einem Hinterhof im Quadrat G 4 eingesetzt, da sich dort eine verletzte Person aufhielt. Während der medizinischen Versorgung des Verletzten durch die Besatzung eines Rettungswagens kam der 38-jährige Tatverdächtige ebenfalls an die Örtlichkeit. Dort soll er sich aggressiv vor den Rettungskräften aufgebaut haben. Als der Polizeibeamte dazwischen ging, um die medizinische Versorgung des Verletzten sicherzustellen, soll der Tatverdächtige unvermittelt mit der Faust auf den Arm des Uniformierten geschlagen haben. Als er in der Folge vorläufig festgenommen werden sollte, soll der Mann mehrfach mit der Faust in das Gesicht desselben Beamten geschlagen haben. Letztlich gelang es den drei Polizeibeamten unter hoher Kraftaufwendung den aggressiven und alkoholisierten 38-Jährigen festzunehmen und in die Gewahrsamszelle des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt einzuliefern.

Während des Angriffs trug der Tatverdächtige zudem ein Küchenmesser bei sich, dass er im Hosenbund trug. Dieses konnte von den Beamten jedoch schnell gezogen und aus seinem Zugriffsbereich entfernt werden.

Alle eingesetzten Polizeibeamten erlitten Verletzungen.

Am Montag wurde der Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl erließ. Er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.